Beschluss: zur Kenntnis genommen

 


 

 

Anfrage:

 

Gibt es Überlegungen in der Stadtverwaltung bei Straßensanierungen in der Altstadt eine Sechstagewoche und/oder einen Zweischichtbetrieb in der Ausschreibung alternativ abzufragen?

 

Herr Bogusch beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Die bisherige Verfahrensweise bei der Ausschreibung öffentlicher Bauleistungen geht von einer üblichen Ausnutzung der täglichen Arbeitszeit ohne angeordneten Schichtbetrieb aus.

Dabei ist in aller Regel festzustellen, dass von den Baubetrieben die Tagesarbeitszeit im Einschichtbetrieb ausgenutzt wird.

 

Bei der Festlegung der Eckpunkte der Arbeitszeiten und der damit verbundenen Lärmemissionen ist wiederkehrend festzustellen, dass die Interessen der Anwohner keineswegs homogen sind. Beispielsweise plädieren die Betreiber von Hotels und anderen Betrieben des Beherbergungsgewerkes regelmäßig für einen möglichst späten Arbeitsbeginn, während Handelsbetriebe und Privatpersonen die Nachmittags- und Abendstunden als problematische Belastungszeit ansehen.

 

Das Bundesimmissionsschutzgesetz in Verbindung mit der TA Lärm gestattet lärmintensive Arbeiten werktags von 7:00 bis 20:00 Uhr. In diesem Zeitraum lassen sich schwer zwei Vollschichten mit üblicher Tagesarbeitszeit realisieren, was zu Teilschichten und damit erheblichen logistischen Problemen und höheren Lohnkosten für die Auftragnehmer führt.

 

Die innerstädtischen Baustellen werden üblicherweise wochentags von 7:00 bis 17:00 Uhr sowie am Samstagvormittag besetzt, was die Vollauslastung einer Arbeitskraft aus Sicht arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben (maximal 10 Stunden pro Tag) entspricht und der in der Regel gestatteten Arbeitszeit recht nahe kommt.

 

Die Anzahl der wirtschaftlich einsetzbaren Arbeitskräfte ist technologieabhängig und gerade im Tiefbau aufgrund der örtlichen Verhältnisse oftmals begrenzt. In der Vergangenheit durchgeführte Versuche der Organisation von im Zweischichtbetrieb betriebenen Baustellen haben gezeigt, dass zum einen die dauerhafte Verfügbarkeit ausreichender Arbeitskräfte schwer zu realisieren ist und zum anderen die Belieferung der Baustellen über den gesamten gesetzlich möglichen Arbeitszeitraum oftmals nicht zuverlässig sichergestellt werden kann. Die dabei auftretenden Mehrkosten stehen in keinem vernünftigen Verhältnis zu den erreichbaren Bauzeitenverkürzungen.

 

Herr Tiede dankt für die sehr ausführliche Beantwortung.