Sitzung: 21.09.2016 Rechnungsprüfungsausschuss
Frau Lewing bittet Herrn Troyke um Ausführungen.
Herr Troyke nennt die im Zeitraum seit der
vorangegangenen Ausschusssitzung vom Rechnungsprüfungsamt abgeschlossenen
Prüfungen und nennt dabei ermittelte wesentliche Prüfungsfeststellungen.
So wurden im Ergebnis von 7
Verwendungsnachweisprüfungen keine bewilligungsrelevanten Beanstandungen
erhoben.
Hingegen mussten im Rahmen von 4 Sonderprüfungen in
den Bereichen Bau sowie Kämmerei teilweise wesentliche Abweichungen von
gesetzlichen Regelungen festgestellt werden.
Das betraf insbesondere in der Vergabepraxis des
Baubereiches:
- Fehlen der Bekanntgabe des Wertungssystems bzw.
gewichteter Wertungskriterien; Vergabe nur nach Preis
- Fehlen von Verträgen zur Kontrolle des Mindestlohnes
bzw. Kontrolle des Mindestlohnes nicht durchgeführt
- Planungsleistungen nicht vertraglich vereinbart,
Bezahlung des Planers nur auf Grundlage der Kostenschätzung
- Fehlende Aktivierung der Vermögensgegenstände.
Im Bereich der Kämmerei handelte es sich um:
- Verletzung der Rechte der Bürgerschaft wegen
Eingriffs der Verwaltung in die Budgethoheit
- Fehler im Ausweis der Spenden im Spendenbericht 2015
(nicht entsprechend ihrer wirtschaftlichen Zurechenbarkeit).
Zur Prüfung des Jahresabschlusses 2011 merkt Herr
Troyke an, dass das Rechnungsprüfungsamt bisher lediglich fallweise zur Klärung
von Einzelfragen einbezogen wurde. Prüffähige Unterlagen, wie sie schriftlich
zugesichert im Zeitraum 01.05.2016 – 31.08.2016, sowie als Abschlussdokument am
30.09.2016 übergeben werden sollten, liegen bisher keine vor.
Die Kämmerei informierte den Oberbürgermeister und
alle Amtsleiter schriftlich am 19.09.2016 über den Sachstand der Erarbeitung
der Unterlagen zum Jahresabschluss 2011. Aus diesem Schreiben geht hervor, dass
der geplante Ablauf- und Zeitplan nicht eingehalten werden kann und die neue
Zielsetzung besteht, dem Rechnungsprüfungsamt die Unterlagen bis zum II.
Quartal 2017 zur Prüfung zu übergeben und die Beschlussfassung durch die
Bürgerschaft bis zum 31.12.2017 möglich sein wird.
Frau Lewing bedankt sich bei Herrn Troyke für die
Informationen.
Auf die Frage von Frau Lewing, ob es eine konkret
untersetzte Terminstellung zum Jahresabschluss 2011 von der Kämmerei gibt,
antwortet Herr Troyke, dass dieses dem Schreiben der Kämmerei nicht entnommen werden kann.
Zu der Prüfungsfeststellung hinsichtlich der
fehlenden Kontrolle des Mindestlohnes bei der Auftragsvergabe hinterfragt Frau
Lewing das „Wie“ der Umsetzung.
Herr Troyke antwortet, dass das nicht
prüfungsrelevant war. Inhalt der Prüfung war lediglich, ob entsprechende
Nachweise darüber vorliegen.
Herr Kuhn bekräftigt, dass die Einhaltung des
Mindestlohnes mit Nachdruck kontrolliert werden muss.