Frau Lewing bittet Herrn Troyke um Ausführungen.

 

Herr Troyke nennt die im Zeitraum seit der vorangegangenen Ausschusssitzung vom Rechnungsprüfungsamt abgeschlossenen Prüfungen und nennt dabei ermittelte wesentliche Prüfungsfeststellungen.

 

So wurden im Ergebnis von 7 Verwendungsnachweisprüfungen keine bewilligungsrelevanten Beanstandungen erhoben.

 

Hingegen mussten im Rahmen von 4 Sonderprüfungen in den Bereichen Bau sowie Kämmerei teilweise wesentliche Abweichungen von gesetzlichen Regelungen festgestellt werden.

Das betraf insbesondere in der Vergabepraxis des Baubereiches:

-      Fehlen der Bekanntgabe des Wertungssystems bzw. gewichteter Wertungskriterien; Vergabe nur nach Preis

-      Fehlen von Verträgen zur Kontrolle des Mindestlohnes bzw. Kontrolle des Mindestlohnes nicht durchgeführt

-      Planungsleistungen nicht vertraglich vereinbart, Bezahlung des Planers nur auf Grundlage der Kostenschätzung

-      Fehlende Aktivierung der Vermögensgegenstände.

Im Bereich der Kämmerei handelte es sich um:

-      Verletzung der Rechte der Bürgerschaft wegen Eingriffs der Verwaltung in die Budgethoheit

-      Fehler im Ausweis der Spenden im Spendenbericht 2015 (nicht entsprechend ihrer wirtschaftlichen Zurechenbarkeit).

 

Zur Prüfung des Jahresabschlusses 2011 merkt Herr Troyke an, dass das Rechnungsprüfungsamt bisher lediglich fallweise zur Klärung von Einzelfragen einbezogen wurde. Prüffähige Unterlagen, wie sie schriftlich zugesichert im Zeitraum 01.05.2016 – 31.08.2016, sowie als Abschlussdokument am 30.09.2016 übergeben werden sollten, liegen bisher keine vor.

Die Kämmerei informierte den Oberbürgermeister und alle Amtsleiter schriftlich am 19.09.2016 über den Sachstand der Erarbeitung der Unterlagen zum Jahresabschluss 2011. Aus diesem Schreiben geht hervor, dass der geplante Ablauf- und Zeitplan nicht eingehalten werden kann und die neue Zielsetzung besteht, dem Rechnungsprüfungsamt die Unterlagen bis zum II. Quartal 2017 zur Prüfung zu übergeben und die Beschlussfassung durch die Bürgerschaft bis zum 31.12.2017 möglich sein wird.

 

Frau Lewing bedankt sich bei Herrn Troyke für die Informationen.

 

Auf die Frage von Frau Lewing, ob es eine konkret untersetzte Terminstellung zum Jahresabschluss 2011 von der Kämmerei gibt, antwortet Herr Troyke, dass dieses dem Schreiben  der Kämmerei nicht entnommen werden kann.

 

Zu der Prüfungsfeststellung hinsichtlich der fehlenden Kontrolle des Mindestlohnes bei der Auftragsvergabe hinterfragt Frau Lewing das „Wie“ der Umsetzung.

Herr Troyke antwortet, dass das nicht prüfungsrelevant war. Inhalt der Prüfung war lediglich, ob entsprechende Nachweise darüber vorliegen.

Herr Kuhn bekräftigt, dass die Einhaltung des Mindestlohnes mit Nachdruck kontrolliert werden muss.