Sitzung: 22.09.2016 Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung (beendet)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: AN 0085/2016
Herr Tanschus berichtet ausführlich zur Problematik, wobei er deutlich macht, dass es für ein Verbot keine Rechtsgrundlage gibt. Nach Maßgabe des Bundestierschutzgesetzes ist Tierschutz Sache der Länder; wobei es für das im Antrag begehrte Anliegen derzeit keine Ermächtigung gibt.
Zirkusse benötigen eine Erlaubnis für das Halten von Tieren. In dieser ist klar geregelt, welche Tiere gehalten werden dürfen. Ein Verbot für Zirkusse greift grundsätzlich in die Freiheit der Berufsausübung ein, dies ist grundsätzlich möglich allerdings nur durch ein formell-materielles Gesetz.
Herr Tanschus würde sich für eine einheitliche, bundesweite Regelung aussprechen, diese ist allerdings nicht in Sicht.
Herr Pieper fragt, ob es Kontrollen gibt, wer diese durchführt und ob es bisher Beanstandungen gab.
Die Nachfrage beim Landkreis hat ergeben, dass alle Zirkusse die im Landkreis gastieren kontrolliert werden und es bisher zu keinen Verstößen gekommen ist.
Herr Dr. Czerwinski macht deutlich, dass es sich um eine politische Entscheidung handelt, die in anderen Städten bereits getroffen wurde.
Herr van Slooten ist der Meinung, dass eine Entscheidung nicht in der Kompetenz der Stadt liegt. Auch Herr Meißner spricht sich ohne Gesetz gegen ein Verbot aus.
Auch die Fraktion von Herrn Haack wird gegen den vorliegenden Antrag stimmen.
Herr Lastovka lässt über den Antrag abstimmen.
Der Präsident wird über die Beratung des Ausschusses informiert.
Abstimmung: 1 Zustimmung 7 Gegenstimmen 1 Stimmenthaltung