Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt, die Beratung des Antrages in den Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung zu verweisen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, inwieweit der Bereich der Mühlenstraße zwischen Mönchstraße und Altem Markt (siehe Skizze) als reine Fußgängerzone umgewidmet werden kann und mit welchen Kosten die Erweiterung der Fußgängerzone verbunden wäre.

 

 


Herr Adomeit beantragt die Beratung des Antrages in den Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung zu verweisen.

 

Herr Haack unterstützt den vorliegenden Antrag, macht jedoch darauf aufmerksam, dass es sich in diesem Bereich nicht um Fachwerkhäuser sondern Giebelhäuser handelt.

 

Frau Lewing sieht noch Beratungsbedarf zur Parkraumregelung und begrüßt eine Verweisung der Beratung in den Ausschuss.

 

Herr Schulz lässt den Antrag auf Verweisung der Beratung wie folgt abstimmen:

 

 


Mehrheitlich beschlossen