Anfrage:
1. Wie gewährleistet der
Oberbürgermeister, dass der INTERREG-Antrag, welcher elementar für die Finanzierung zur Bewerbung um den Titel
„Europäische
Kulturhauptstadt 2025“ ist, optimal vorbereitet und fristgerecht zum 31.10.2016
eingereicht wird?
2. Wie ist der gegenwärtige
Entwicklungsstand für dieses Vorhaben über diesen
Antrag
hinaus?
3. Welche Fachleute (aus
Verwaltung und extern), Organisationen, Gruppen und
Vereine aus dem Kultur- und Managementbereich werden wann und wie in das
Projekt einbezogen?
Herr Dr. Kunkel beantwortet die Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung:
Lt. Bürgerschaftsbeschluss Nr.: 2014-VI-06-0130 zur Bewerbung als Kulturhauptstadt Europas 2025 (Vorlage: ZU 0001/2015) vom 04.12. 2014 wurde der Antrag von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Beratung in die Ausschüsse für Finanzen und Vergabe sowie Bildung Hochschule, Kultur und Sport verwiesen. Hier wurde das Thema regelmäßig und ausführlich behandelt.
Im Ausschuss für Finanzen und Vergabe stand das Thema am 20.01.2015 auf der Tagesordnung. Auf Vorschlag des Vorsitzenden des Finanz- und Vergabeausschusses wurde einstimmig beschlossen, den Beschluss der Bürgerschaft vom 04.12 2014 zur Beratung in die Fraktionen zu verweisen.
Im Ausschuss für Bildung, Hochschule, Kultur und Sport wurde das Thema ‚Kulturhauptstadt‘ am 04. 12. 2014, am 27. 01. 2015, am 30.06.2015, am 06.10.2015 sowie am 23.02.2016 behandelt. Einzelheiten zum Sachstand sind aus den entsprechenden Niederschriften der genannten Sitzungen ersichtlich.
Die Verwaltung schlägt vor, dass der Ausschuss das Thema am 11.10.2016 erneut auf die Tagesordnung setzt.
Zu den Fragen:
1.
Der INTERREG- VA-Antrag wird gegenwärtig in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsfördergesellschaft Vorpommern und in Abstimmung mit den zukünftigen Projektpartnern erstellt und fristgerecht zum 31.10.2016 eingereicht.
2.
Über diesen Antrag hinaus werden bereits bestehende und perspektivisch geeignete Kulturkooperationen zusammengeführt, die sich mit dem Ziel einer grenzüberschreitenden Kulturentwicklungsplanung an einer möglichen Antragstellung zur Kulturhauptstadt Europas beteiligen werden.
3.
Zunächst ist die Bewilligung des Antrages im nächsten Jahr abzuwarten. Im worst case eines negativen Bescheids ist erneut und grundlegend über eine geeignete Finanzierung des Antragsvorhabens zu beraten.
Im best case bei Zustimmung kann man auf die bereits jetzt bestehende Arbeitsgemeinschaft der projektbeteiligten Partner aufbauen und die im Projektantrag formulierten Ziele einer grenzüberschreitenden Kulturentwicklungsplanung Schritt für Schritt umsetzen.
Die Projektleitung obliegt dabei dem Leadpartner, der Hansestadt Stralsund. Wann und wie die einzelnen Projektpartner vor allem welche Fachleute, Organisationen, Gruppen, Vereine und einzelne Kulturschaffende oder Kulturträger in das Projekt einbeziehen, kann im Vorgriff auf das weitere Verfahren heute noch nicht endgültig und vor allem vollumfänglich beantwortet werden.
Frau Fechner erfragt, wo der Inhalt des Antrages eingesehen werden kann und wer kontrolliert, ob der Antrag optimal erarbeitet wurde.
Herr Dr. Kunkel erklärt, dass der INTERREG-VA-Antrag online gestellt wird. Die Zugriffsberechtigungen sind Herrn Dr. Kunkel jedoch noch nicht bekannt.
Die Wirtschaftsfördergesellschaft ist bei der Beantragung ein toller Partner und gibt besondere Hilfestellungen.
Herr Schulz stellt den Antrag zur Führung einer Aussprache zur Abstimmung.
Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt