Anfrage:
- Sind die in der Bürgerschaft am 07. April 2016 aufgezeigten Mängel an den öffentlichen Toiletten beseitigt worden?
- Wie ist die Bewirtschaftung der öffentlichen Toiletten in den kommenden Jahren gesichert?
Herr Tuttlies beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1.
In der Sitzung am 07.04.16 hat Herr Tuttlies folgende Aussage getroffen: „Die Reparatur der uns bekannten Mängel wurden nach Rücksprache mit dem Pächter bereits vor Bekanntwerden dieses Antrages durch die Hansestadt Stralsund telefonisch beauftragt. Eine nachträgliche schriftliche Beauftragung erfolgte ergänzt um einen weiteren Reparaturfall. Die Reparatur sollte daher zeitnah erfolgen.“
Diese Reparaturen wurden durchgeführt. In der Folgezeit kam es zu weiteren Ausfällen.
Die Betreibung der Toilettenanlage in der Külpstraße wurde eingestellt. Die Lage hat sich als nicht zweckmäßig herausgestellt. Die Bauarbeiten im Bereich Knieperwall und der Wegfall der freien Parkplätze machte diese Anlage entbehrlich, zumal sich in unmittelbarer Nähe, im Parkhaus Meeresmuseum eine barrierefreie Toilettenanlage befindet.
Die Betreibung der WC-Anlage am Busbahnhof wurde durch den Pächter eingestellt.
Unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit hat sich die Verwaltung entschlossen, den alten desolaten WC-Container zum Jahreswechsel durch einen neuen Mietcontainer zu ersetzen.
Zu 2.
Hier zitiert Herr Tuttlies zunächst ebenfalls aus seiner Antwort vom 07.04.16:
„Der bestehende Bewirtschaftungsvertrag hat keine definierte Laufzeit. Gemäß dem Vertrag läuft die Bewirtschaftung seit dem Dezember 2008 und verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern keine der Vertragsparteien eine Kündigung begehrt. Eine eventuelle Nachfolge wird im Rahmen der vergaberechtlichen Vorschriften erfolgen.“
Herr Tuttlies hat den Pächter mit Mail vom 19.06.16 auf diese Problematik angesprochen und folgendes mitgeteilt: „Sie haben selbst immer auf Ihr Alter hingewiesen. Eine Nachfolgeregelung kann die Verwaltung nur über eine Ausschreibung realisieren. Die Übergabe der Verträge an einen Dritten ist aus rechtlichen Gründen nicht statthaft. Sollten Sie sich also mit dem Gedanken tragen, zukünftig nicht mehr selbst die Pacht zu besorgen, bitte ich Sie um rechtzeitige Information.“
Mit Schreiben vom 9.9.2016 wurde Herrn Tuttlies die Kündigung zum 15.12.2016 übergeben.
Durch das Sachgebiet ZGM wird kurzfristig eine Ausschreibung der Bewirtschaftung der Toiletten vorbereitet und durchgeführt. Ziel ist es, einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
Herr Schulz stellt den Antrag zur Führung einer Aussprache zur Abstimmung.
Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt