Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Herr Schulz gibt den Hinweis des Präsidiums, dass Fragen, die sich inhaltlich auf städtische Unternehmen und Beteiligungen beziehen, keine Anfragen im Sinne des § 8 der Hauptsatzung sind. Es handelt sich dabei vielmehr um Auskunftsersuchen nach § 71 der Kommunalverfassung. Diese können jedoch keine einzelnen Bürgerschaftsmitglieder sondern nur eine Fraktion oder ein Viertel aller Bürgerschaftsmitglieder unter der Voraussetzung, dass es sich um eine Angelegenheit von besonderer Bedeutung betrifft, beantragen. Herr Schulz bittet künftig um zwingende Beachtung dieser Norm. Zur heutigen Sitzung vereinbarte das Präsidium eine Ausnahme, was in Zukunft nicht mehr erfolgen wird.

 

Anfrage:

  1. Welche Maßnahmen wurden seitens des Betreibers der Biogasanlage unternommen, um das Biotop in unmittelbarer Nähe in seinem Ursprung zu erhalten?
  2. Wurde im Vorfeld durch den Betreiber eine Bestandsaufnahme des Biotopes durchgeführt?

 

 

Herr Sauter beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

 

Zur 1. Frage

Die Maßnahmen des Betreibers richten sich grundsätzlich nach den Vorgaben der Genehmigungsbehörde und beziehen sich auf die Biogasanlage (BGA). Diese wurden ergänzt um freiwillige Maßnahmen der SWS Natur GmbH.

 

Biotope, insbesondere das unmittelbar an der BGA anliegende Biotop im Gewerbegebiet, hat sich auf natürliche Weise gebildet und ist der Natur auch weiterhin zu überlassen. Die SWS Natur GmbH hat keine Auflagen zur laufenden Dokumentation bzw. Pflege des Biotopes.

 

Folgende Maßnahmen wurden bzw. werden auf dem Betriebsgelände der BGA ausgeführt:

Grundwasserschutz und Verhinderung schädlicher Verunreinigungen des Bodens

Diese Forderung wurde bautechnisch bereits vor Erteilung einer Baugenehmigung geprüft und nur bei Erfüllung der Anforderungen an den Bau und Betrieb der techn. Anlage erteilt.

Um Einleitungen selbst von gering belastetem Regenwasser grundsätzlich ausschließen zu können, hat die SWS Natur GmbH freiwillig zusätzliche Auffangrinnen zum Sammeln dieses Regenwassers um die Silos und Fütterungseinträge errichtet.

Zusätzlich wird jährlich, ebenfalls freiwillig, ein unabhängiges Büro mit der Entnahme und Auswertung einer Wasserprobe zwischen Biotop und Biogasanlage beauftragt.  Die Werte werden auch den zuständigen Behörden bereitgestellt.

 

Einhaltung der Verordnung über Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen

Die Erstprüfung bei Inbetriebnahme und die laufender Überwachung bzw. Nachweis der Dichtheit der Behälter und flüssigkeitsführenden Rohrleistungen erfolgen durch beauftragte Sachverständige entsprechend der festgelegten Prüffristen und nach Bedarf.

 

Naturschutzrechtlicher Ausgleich für den Bau der Biogasanlage

Mit der Genehmigungsbehörde wurden im Rahmen der Bauantragsstellung Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen vereinbart und umgesetzt.

Das Biotop wurde durch die Schaffung von Ausgleichsflächen und deren langfristige Sicherung über Grunddienstbarkeiten für unmittelbar an das Biotop angrenzende Flächen zugunsten des Landkreises, Fachgebiet Naturschutz, deutlich um ca. 14.500 m² dauerhaft erweitert.

Durch den Bau eines zusätzlichen Winterquartieres für Lurche und Reptilien sowie die Sperrung der an das Biotop anliegenden Verbindungsstraße im Gewerbegebiet konnte das Ausbreitungspotential für Flora und Fauna deutlich verbessert werden.

Weitere Ausgleichsmaßnahmen waren Baumpflanzungen, Froschschutzzäune und umfangreiche Heckenanpflanzungen auf dem Gelände der Biogasanlage.

Die Umsetzung der Maßnahmen wurde im Rahmen der Endabnahme der Biogasanlage durch die Genehmigungsbehörde geprüft und als fachgerecht ausgeführt eingestuft.

 

 

Zur  2. Frage

Bestandsaufnahme und Ökologische Baubegleitung

Es wurde vor und während der Bauphase der Biogasanlage eine vollumfängliche ökologische Baubegleitung durch Fachkundige bzw. Sachverständige durchgeführt.

Sämtliche Protokolle und Bewertungen wurden der Genehmigungsbehörde vorgelegt.

 

Herr Adomeit erfragt, wem das Grundstück außerhalb der Biogasanlage gehört.

 

Herr Sauter erklärt, dass die Grundstücke sich im Eigentum der Hansestadt Stralsund befinden, jedoch dinglich gesichert sind für die untere Naturschutzbehörde.

Das Biotop befindet sich nicht im Eigentum der SWS Natur GmbH. Es wird auch weiterhin ein Biotop bleiben.

 

Herr Schulz stellt den Antrag zur Führung einer Aussprache zur Abstimmung.

 

Abstimmung:                   mehrheitlich abgelehnt