Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

Wie wirkt sich die neue Verordnung für die Umwandlung von Ackerland in Bauland auf die Baugebiete nördlich von Holzhausen aus?

 

Herr Wohlgemuth beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Gemeint ist mit dieser Anfrage offenbar die am 9.Juni 2016 in Kraft getretene Neufassung des Landesraumentwicklungsprogramms MV (LEP), die als Ziel der Raumordnung unter anderem ein Umwandlungsverbot für landwirtschaftlich genutzte Flächen ab einer Bodenwertzahl 50 enthält.

 

Die möglichen Auswirkungen dieser Regelung wurden in Abstimmung mit der obersten Landesplanungsbehörde, dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung geprüft. Im Ergebnis hat das Ministerium mit Schreiben an den Oberbürgermeister vom 27.07.2016 die positive landesplanerische Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung zu den Vorhaben nochmals ausdrücklich bestätigt. 

 

Somit ergeben sich aus dem Landesraumentwicklungsprogramm keine Auswirkungen auf die Planungen der neuen Baugebiete nördlich Holzhausen.

 

Herr Riedel erfragt den aktuellen Durchschnitts-Richtwert der genannten Fläche.

 

Herr Wohlgemuth erklärt, dass die Flächen erfasst sind, die einen Bodenwert über 50 haben. Bei den Flächen, auf die sich der Flächennutzungsplan bezieht, handelt es sich sowohl um Flächen mit einer Bodenwertzahl über als auch unter 50.

 

Herr Schulz stellt den Antrag zur Führung einer Aussprache zur Abstimmung.

 

Abstimmung:                   mehrheitlich abgelehnt