Frau Wilcke berichtet, dass die Verwaltung 3 Hauptvarianten untersuchen lassen hat. Es gab Detailuntersuchungen für DIN-gerechte Mastleuchten und Pollerleuchten in verschiedenen Varianten. Die Bruttoherstellerkosten liegen zwischen 140.000,00 € bis 260.000,00 €. Da diese Kosten sehr hoch sind, gab es im Nachhinein auch eine Untersuchung für eine nicht DIN-gerechte Variante mit Pollerleuchten, welche jedoch auch mit 120.000,00 € zu beziffern wäre. Hier ist dann auch zu beachten, dass es zu Problemen kommen könnte, wenn etwas passiert.

 

Die Präsentation der Untersuchungen fand bereits im Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung statt, die entsprechenden Unterlagen wurden bereits an die Fraktionen übergeben. Dort könnte für technische Details Einsicht genommen werden.

 

Frau Dr. Stahlberg führt aus, dass die nicht DIN-gerechte Variante auf keinen Fall in Erwägung gezogen werden sollte, da bei evtl. Unfällen die Stadt regresspflichtig wäre.

Herr Faasch bestätigt diese Auffassung.

 

Frau Dr. Stahlberg, schlägt vor die Haushaltssituation zu prüfen oder man verständigt sich gleich darauf, dass das Vorhaben zurzeit aus finanziellen Gründen nicht umsetzbar ist.

 

Frau Kindler erfragt, ob der bereits sanierte Weg wieder aufgenommen werden müsste.

 

Herr Faasch berichtet, dass dies im Seitenbereich erledigt werden könnte.

 

Frau Dibbern interessiert, wie hoch die Nutzung des Weges in der Winterzeit ist. Diese Frequenz sollte für eine Entscheidungsfindung hinzugezogen werden.

 

Frau Wilcke teilt mit, dass es dazu keine Erhebungen gibt.

 

Frau Kindler erörtert, dass es seinerzeit um die Jogger ging, die dort ihre Runden laufen, weniger um die Radfahrer und Fußgänger. Für Frau Kindler zählt eher der Gedanke, dass eine Achse von der Innenstadt in Richtung Knieper West fehlt.

 

Auf die Frage von Frau Dibbern, ob die Beleuchtung die dortigen Vögel stört und es somit zu Vertreibungen kommen könnte, erklärt Herr Faasch, dass es noch keine naturschutzrechtlichen Überprüfungen gab.

 

Frau Dr. Stahlberg stellt abschließend fest, dass das Ergebnis der Beratung der Ausschussmitglieder zum Antrag dahingehend ausfällt, dass dieser derzeit nicht umsetzbar ist und damit nicht weiter bearbeitet werden sollte.

 

Hierzu liegt die Zustimmung aller anwesenden Ausschussmitglieder vor.

 

Der Präsident der Bürgerschaft wird entsprechend informiert.