Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Für das im Stadtgebiet Süd, Stadtteil Voigdehagen gelegene Gebiet
„Wohngebiet westlich vom Voigdehäger Teich“ soll ein Bebauungsplan gemäß § 2
Abs. 1 BauGB aufgestellt werden.
Das ca. 3,23 ha große Plangebiet umfasst die Flächen der Gemarkung
Stralsund, Flur 1, des Flurstückes 50/2 anteilig. Es wird im Süden durch
Eigenheimgrundstücke, im Westen durch die Straße Voigdehagen, im Norden durch
Ackerflächen, im Westen durch den Voigdehäger Teich begrenzt (s. Anlage 1).
2. Ziel der Planung ist die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes
für den Eigenheimbau. Die Besonderheiten von Orts- und Landschaftsraum sind bei
der Planung zu berücksichtigen.
3. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan, genehmigt mit Bescheid der
höheren Verwaltungsbehörde vom 08.05.1999, Az. 512.111-05.000 soll für eine ca.
3,23 ha große Teilfläche zwischen dem Voigdehäger Weg und dem Voigdehäger Teich
geändert werden. Der im Flächennutzungsplan bisher als Waldfläche mit der
Zweckbestimmung „Erholungswald“ dargestellte Änderungsbereich soll nun
überwiegend als Wohnbaufläche dargestellt werden.
Der dem Flächennutzungsplan beigeordnete Landschaftsplan ist ebenfalls
zu ändern.
4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Frau Müller erfragt, ob der Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung den angedachten Vor-Ort-Termin wahrgenommen hat, um bestimmte Gegebenheiten beurteilen zu können.
Herr Lastovka berichtet, dass das Anliegen auf Empfehlung der Ausschussmitglieder der Fraktion Bündnis 90/die Grünen stattfinden soll. Dies ist noch nicht geschehen. Es hat allerdings auf diesen Beschluss keinen Einfluss.
Ohne weitere Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:
Mehrheitlich beschlossen