Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1. Für das im Stadtgebiet Grünhufe, Stadtteil Freienlande gelegene Gebiet „Wohngebiet westlich der Lindenallee, Freienlande“ soll ein Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden.

Das ca. 15 ha große Plangebiet umfasst die Flächen der Gemarkung Stralsund, Flur 1, Anteile der Flurstücke 272, 273/13, 298/8, 297, 288, 289, 290, 291/3, 292/3, 293/4, 294/5, 295/3 und 296/6. Es wird im Süden durch eine angrenzende Waldfläche, im Westen durch Ackerflächen, im Norden durch Grün- und Waldflächen und im Osten durch den Wohngebietspark Grünhufe und dem Wohngebiet westlich der Lübecker Allee begrenzt      (s. Anlage 1).

 

2. Ziel der Planung ist die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes für den Eigenheimbau.

 

3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.  

 


Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:

 


Mehrheitlich beschlossen