Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Für das im Stadtgebiet Grünhufe, Stadtteil Freienlande gelegene
Gebiet „Wohngebiet westlich der Lindenallee, Freienlande“ soll ein
Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden.
Das ca. 15 ha große Plangebiet umfasst die Flächen der Gemarkung
Stralsund, Flur 1, Anteile der Flurstücke 272, 273/13, 298/8, 297, 288, 289,
290, 291/3, 292/3, 293/4, 294/5, 295/3 und 296/6. Es wird im Süden durch eine
angrenzende Waldfläche, im Westen durch Ackerflächen, im Norden durch Grün- und
Waldflächen und im Osten durch den Wohngebietspark Grünhufe und dem Wohngebiet
westlich der Lübecker Allee begrenzt
(s. Anlage 1).
2. Ziel der Planung ist die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes
für den Eigenheimbau.
3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:
Mehrheitlich beschlossen