Anfrage:
1.
Wie gewährleistet
die Stadtverwaltung grundsätzlich, dass im Rahmen von Bauarbeiten, die den
Bereich von Bäumen oder Baumbeständen berühren, Schädigungen und eine
unsachgemäße Vorgehensweise ausgeschlossen werden?
2.
Welche Forderungen
werden gegenüber Verursachern von Baumschäden gestellt und werden hierüber
eingehende Mittel für Ersatzpflanzungen vor Ort verwendet?
3.
Welche Schäden sind
im Rahmen von Bauarbeiten in den vergangenen 5 Jahren an Bäumen oder
Baumbeständen verursacht worden und welche Konsequenzen wurden aufgrund dessen
gezogen?
Herr Bogusch
beantwortet die Anfragen wie folgt:
1.
Für Arbeiten im
Bereich von Bäumen werden Baumschutzmaßnahmen gemeinsam mit den erforderlichen
Bauleistungen beauftragt. Standardmäßig werden hier Handschachtung im
Kronentraufenbereich, Stammschutz und Wurzelbehandlung vorgesehen. Darüber
hinaus erhält der Baubetrieb mit der Baubeschreibung Hinweise welche Bäume
unter gesetzlichem Schutz (Naturschutzgesetz, Baumschutzsatzung) stehen. Die
Einhaltung der vorgesehenen Maßnahmen wird in der Regel durch den Bauüberwacher
kontrolliert. Bei besonderen Anforderungen wird zusätzlich eine ökologische
Baubetreuung beauftragt.
2.
Im Falle von
Verstößen gegen die städtische Baumschutzsatzung wird der Verursacher von der
Hansestadt Stralsund verpflichtet, zu seinen Lasten etwaige Schäden zu
beseitigen. Gegebenenfalls erforderliche Ersatzpflanzungen wären durch den Verursacher
nach Vorgaben der Hansestadt Stralsund zu beauftragen und zu finanzieren.
3.
Der Baumschutz wird
wie genannt durchgeführt, um Schäden von vornherein zu vermeiden.
In den vergangenen
5 Jahren wurden bei städtischen Baumaßnahmen mit Ausnahme der jetzt
aufgetretenen Schäden am Langenwall nur kleinere Schäden an Stamm, Krone oder
Wurzelbereich verursacht, die durch baumpflegerische Maßnahmen (Kronenpflege
und Wundverschluss) wieder kompensiert werden konnten.
Herr Dr. von Bosse
fragt nach, ob in diesem konkreten Fall Schadensersatzansprüche gegen die
Baufirma gestellt werden und ob eine Ersatzpflanzung an der Stelle des
gefällten Baumes vorgenommen wird.
Herr Bogusch erklärt, dass Schadensersatzansprüche gestellt werden. Konkrete Entscheidungen zu Ersatzpflanzungen sind noch zu treffen.
Herr Paul stellt den Antrag zur Führung einer Aussprache zur Abstimmung.
Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen
2016-04-05-0423
Herr Adomeit äußert seinen Unmut darüber, dass der Standort für eine Ersatzpflanzung geprüft werden muss. Aus seiner Sicht muss an die selbe Stelle ein Ersatzbaum gepflanzt werden.
Herr Bogusch erklärt, dass es vom Grundsatz her so gehandhabt wird. Dennoch sollte man die Gelegenheit nutzen, sich die Gegebenheiten genauer anzuschauen, ob nicht auch andere Mängel des Standortes (z. B. Nähe zur Kaikante) einer Neubepflanzung entgegenstehen. Ggf. kann man dem neuen Baum bedeutend bessere Wuchsbedingungen verschaffen.
Herr Dr. von Bosse macht darauf aufmerksam, dass der Standort nicht schlecht sein kann, da dort zwei große Bäume gewachsen sind.
Herr Bogusch schließt nicht aus, dass genau am selben Ort die Ersatzpflanzung vorgenommen wird.