Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

1.           

Wie gewährleistet die Stadtverwaltung grundsätzlich, dass im Rahmen von Bauarbeiten, die den Bereich von Bäumen oder Baumbeständen berühren, Schädigungen und eine unsachgemäße Vorgehensweise ausgeschlossen werden?

2.           

Welche Forderungen werden gegenüber Verursachern von Baumschäden gestellt und werden hierüber eingehende Mittel für Ersatzpflanzungen vor Ort verwendet?

3.           

Welche Schäden sind im Rahmen von Bauarbeiten in den vergangenen 5 Jahren an Bäumen oder Baumbeständen verursacht worden und welche Konsequenzen wurden aufgrund dessen gezogen?

 

Herr Bogusch beantwortet die Anfragen wie folgt:

 

1.           

Für Arbeiten im Bereich von Bäumen werden Baumschutzmaßnahmen gemeinsam mit den erforderlichen Bauleistungen beauftragt. Standardmäßig werden hier Handschachtung im Kronentraufenbereich, Stammschutz und Wurzelbehandlung vorgesehen. Darüber hinaus erhält der Baubetrieb mit der Baubeschreibung Hinweise welche Bäume unter gesetzlichem Schutz (Naturschutzgesetz, Baumschutzsatzung) stehen. Die Einhaltung der vorgesehenen Maßnahmen wird in der Regel durch den Bauüberwacher kontrolliert. Bei besonderen Anforderungen wird zusätzlich eine ökologische Baubetreuung beauftragt.

 

2.           

Im Falle von Verstößen gegen die städtische Baumschutzsatzung wird der Verursacher von der Hansestadt Stralsund verpflichtet, zu seinen Lasten etwaige Schäden zu beseitigen. Gegebenenfalls erforderliche Ersatzpflanzungen wären durch den Verursacher nach Vorgaben der Hansestadt Stralsund zu beauftragen und zu finanzieren.

 

3.           

Der Baumschutz wird wie genannt durchgeführt, um Schäden von vornherein zu vermeiden.

In den vergangenen 5 Jahren wurden bei städtischen Baumaßnahmen mit Ausnahme der jetzt aufgetretenen Schäden am Langenwall nur kleinere Schäden an Stamm, Krone oder Wurzelbereich verursacht, die durch baumpflegerische Maßnahmen (Kronenpflege und Wundverschluss) wieder kompensiert werden konnten.

 

Herr Dr. von Bosse fragt nach, ob in diesem konkreten Fall Schadensersatzansprüche gegen die Baufirma gestellt werden und ob eine Ersatzpflanzung an der Stelle des gefällten Baumes vorgenommen wird.

 

Herr Bogusch erklärt, dass Schadensersatzansprüche gestellt werden. Konkrete Entscheidungen zu Ersatzpflanzungen sind noch zu treffen.

 

 

Herr Paul stellt den Antrag zur Führung einer Aussprache zur Abstimmung.

 

Abstimmung:                    Mehrheitlich beschlossen

 

2016-04-05-0423

 

Herr Adomeit äußert seinen Unmut darüber, dass der Standort für eine Ersatzpflanzung geprüft werden muss. Aus seiner Sicht muss an die selbe Stelle ein Ersatzbaum gepflanzt werden.

 

Herr Bogusch erklärt, dass es vom Grundsatz her so gehandhabt wird. Dennoch sollte man die Gelegenheit nutzen, sich die Gegebenheiten genauer anzuschauen, ob nicht auch andere Mängel des Standortes (z. B. Nähe zur Kaikante) einer Neubepflanzung entgegenstehen. Ggf. kann man dem neuen Baum bedeutend bessere Wuchsbedingungen verschaffen.

 

Herr Dr. von Bosse macht darauf aufmerksam, dass der Standort nicht schlecht sein kann, da dort zwei große Bäume gewachsen sind.

 

Herr Bogusch schließt nicht aus, dass genau am selben Ort die Ersatzpflanzung vorgenommen wird.