Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

  1. Gibt es im Bereich der Liegeplätze Frankenhafen Landanschlüsse, wenn ja wie oft wurden sie schon benutzt?
  2. Ist in der Hafenordnung geregelt, dass nach Anlegen eines Schiffes der Landanschluss zwingend notwendig ist?
  3. Wie viel Schiffsankünfte gab es bis zur heutigen Sitzung?

 

Herr Koos beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

zu Frage 1

Im Bereich Frankenhafen sind Landanschlüsse (380 V, 32 A) vorhanden, die Benutzung erfolgte bisher sporadisch zur Versorgung von Arbeitsschiffen oder durch kleinere Dauerlieger.

 

zu Frage 2

Bisher gibt es keine gesetzliche Grundlage auf Landes-, Bundes- oder internationaler Ebene, die die Schifffahrt zur Nutzung von Landstrom verpflichtet. In Deutschland/Europa existieren lediglich Versuchsanlagen bzw. sind einige wenige Liegeplätze im Bereich der Hochseekreuz- und Fährschifffahrt mit Landanschlussanlagen ausgestattet, an denen die Landstromübernahme freiwillig erfolgen kann.

 

zu Frage 3

ca. 112 Frachtschiffe und diverse Arbeitsschiffe sowie Dauerlieger

 

Herr Adomeit verzichtet auf die beantragte Aussprache.