Anfrage:
Wie viele Fördermittel beantragt von der WFG kamen der Hansestadt Stralsund seit Gründung der WFG zu Gute?
Herr Fürst beantwortet die Anfrage wie folgt:
Struktur möglicher Förderung in Mecklenburg-Vorpommern:
1. Infrastrukturförderung
- Wirtschaft
- Tourismus
- Städtebau
• Die WFG verfügt über keine eigene Infrastruktur, insofern sind Fördermittel in diesem Bereich ausgeschlossen.
2. Gewerbliche Förderung
- gefördert werden in der Regel der Bau und die Erweiterung von Betriebsstätten
• Die WFG ist nicht im produzierenden Bereich mit eigener Betriebsstätte tätig, so dass auch diese Förderung nicht realisierbar ist.
3. Projektförderung
- zumeist handelt es sich hierbei um EU-Mittel
- die WFG ist zuwendungsfähig als GmbH
- bislang gibt es 2 Projekte, in die die WFG und die Hansestadt Stralsund als Projektpartner involviert waren:
• „Marriage“ (Vernetzung + Vermarktung von Sportboothäfen in der südlichen Ostsee)
• „Seaside“ (Vermarktung von touristischen Küstenstädten)
- Zurzeit sind mehrere Projekte in Vorbereitung bzw. in der Beantragung, z. B.:
• Aquakultur
• Kreuzfahrt
• Vermarktung von Fischprodukten
Herr Riedel fragt nach dem zeitlichen Ablauf der neuen Projekte.
Herr Fürst berichtet, dass zwei Projekte bewilligt wurden. Hier laufen die Vorbereitungen, dass sie noch in diesem Jahr in den direkten Start gehen.
Für ein anderes Projekt ist die Antragstellung neu zu formulieren.
Herr Riedel zieht die beantragte Aussprache zurück.