Frau Kühl fragt, ob es nicht möglich ist, am Wochenende eine Rufbereitschaft für niedergelassene Augenärzte einzuführen. Dazu erklärt Herr Möller, dass dies im jetzigen Versorgungsauftrag der Klinik nicht vorgesehen ist. Die Sicherstellung einer augenärztlichen Versorgung liegt bei der Kassenärztlichen Vereinigung. Bei Vorliegen eines stationären Versorgungsauftrages würde sich die Lage verändern, dieser liegt aber nicht vor. Selbst wenn das Sozialministerium fünf Betten genehmigen würde, ist der entsprechende Markt nicht vorhanden und die Klinik für eine solche Abteilung nicht ausgestattet. 

 

Die Ausschussmitglieder verständigen sich darauf, zu einer der nächsten Sitzung einen Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung einzuladen.

 

Frau Hirsch wird schriftlich über das Ergebnis der Beratung informiert.