Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Für den nördlichen Teil des städtebaulichen Entwicklungsbereiches „Kleiner Wiesenweg“, welcher im Norden durch die Baugrundstücke des Damaschkeweges und Grundstücke des Heuweges, im Osten durch den Heuweg, im Süden durch das in Umsetzung befindliche Wohngebiet des Bebauungsplanes Nr. 41 und im Westen durch den Kleinen Wiesenweg begrenzt wird, soll ein Bebauungsplan nach § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 166 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden.
Im Plangebiet, welches eine Größe von ca. 2,4 ha umfasst, liegen folgende Flurstücke bzw. Teile von Flurstücke:
Flurstück 1, 2, 3, 4, 5, 44/4, 44/5, 51/8, 52, 53/4, 53/11, 54/10, 68/12 der Flur 52, Gemarkung Stralsund;
Flurstück 31/2 und 32/2 der Flur 56, Gemarkung Stralsund.
2. Als Planungsziel wird ein Allgemeines Wohngebiet für den Eigenheimbau angestrebt.
3. Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, soll der Bebauungsplan gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.
4. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:
Mehrheitlich beschlossen