Sitzung: 07.07.2016 Bürgerschaft
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 5
Vorlage: B 0011/2016
Die Bürgerschaft
der Hansestadt Stralsund beschließt:
- Die in der Öffentlichkeitsbeteiligung
und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
2013, 2015 und 2016 geäußerten Anregungen werden gemäß der Anlage 2
abgewogen.
- Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches gemäß der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S 2414) geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg- Vorpommern vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344), berichtigt am 20. Januar 2016 (GVOBl. M-V 2016, Nr. 2, S. 28 u. 29) wird der Bebauungsplan Nr. 32 „Wohngebiet Gärtnereigelände Andershof“ für das Gelände der ehemaligen Gärtnerei Andershof, gelegen im Stadtteil Andershof südlich des Andershofer Teichs und östlich der Bahnstrecke Stralsund – Greifswald, in der Fassung vom April 2016, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften (Teil B) in der Fassung vom April 2016 als Satzung beschlossen. Die beiliegende Begründung mit Umweltbericht vom April 2016 wird gebilligt.
Frau Kindler begründet folgenden Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
„Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der Beschlussvorschlag der Vorlage B 0011/2016 wird um
3. Bei allen weiteren planerischen und baulichen Maßnahmen ist darauf zu achten, dass die Ahornstraße als verkehrsberuhigter Bereich bestehen bleibt und nicht in eine Tempo-30-Zone umgewandelt wird. Der Bebauungsplan Nr. 32 ist in diesem Sinne vor dem Beschluss als Satzung zu ändern.“
ergänzt.
Herr Hartlieb gibt zu bedenken, dass bei der Anordnung von verkehrsberuhigten Bereichen bzw. Tempo-30-Zonen die Verwaltung als untere Verkehrsbehörde im übertragenen Wirkungskreis tätig wird, eine Regelungskompetenz ist damit der Bürgerschaft entzogen. Weiterhin befindet sich die Ahornstraße außerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes liegt. Vermutlich ist die Planstraße A als Verlängerung der Ahornstraße gemeint.
Herr Adomeit ist der Auffassung, dass sich kaum jemand an derartige Geschwindigkeitsbegrenzungen hält.
Herr Dr. von Bosse bittet, den Antrag so umzustellen, dass die Bürgerschaft eine Empfehlung ausspricht.
Der Präsident lässt den Änderungsantrag wie folgt abstimmen:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der Beschlussvorschlag der Vorlage B 0011/2016 wird um
„3. Bei allen weiteren planerischen und baulichen Maßnahmen ist darauf zu achten, dass die Ahornstraße als verkehrsberuhigter Bereich bestehen bleibt und nicht in eine Tempo-30-Zone umgewandelt wird. Der Bebauungsplan Nr. 32 ist in diesem Sinne vor dem Beschluss als Satzung zu ändern.“
ergänzt.
Mehrheitlich abgelehnt
Abschließend stellt Herr Paul die Vorlage zur Abstimmung:
31 Zustimmungen 0 Gegenstimmen 5 Stimmenthaltungen