Herr Paul teilt wie folgt mit:

 

 

Mit Verteilung am 06.07.2016 ist den Mitgliedern der Bürgerschaft der 19. Beteiligungsbericht der Hansestadt Stralsund für das Jahr 2014 zugegangen. Der Bericht enthält grundlegende Aussagen zu Aufgaben, Zweck und Wirtschaftsdaten der städtischen Unternehmen.

Nach Information und Kenntnisnahme des Beteiligungsberichtes in der heutigen Sitzung der Bürgerschaft wird dieser für sieben Tage in der Tourismuszentrale ausgelegt. Hierzu erfolgt eine gesonderte öffentliche Bekanntmachung.

 

Er gibt weiter bekannt, dass zu dem in der letzten Sitzung gefassten Beschluss 2016-VI-04-0398 mit dem Titel „Sanierung Tribseer Damm“ seitens der Fraktion Bürger für Stralsund die Einlegung des Widerspruchs durch den Oberbürgermeister angeregt wurde.

In seiner Begründung, die den Fraktionen und Einzelmitgliedern der Bürgerschaft vorliegt, kommt nach Prüfung der 1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters zu dem Ergebnis, dass keine Rechtsverletzung vorliegt und insbesondere die Notwendigkeit der Angabe einer Deckungsquelle nicht gegeben ist.

Der Präsident bittet um Kenntnisnahme.

 

Gemäß Beschluss 2016-VI-02-0362 hat sich die Verwaltung umfassend mit dem Thema Öffnungszeiten der Ämter und Online-Terminvergabe auseinander gesetzt. In seinem Schreiben vom 20.06.2016 teilt der Oberbürgermeister dazu mit, dass

 

1.        

für eine Verlängerung der Öffnungszeiten derzeit kein Bedarf gesehen wird und die Hansestadt ohnehin im Vergleich zu anderen großen kreisangehörigen Städten einen überdurchschnittlichen Service anbietet. Da es aber der Bedarf der Bürger sein soll, an dem sich die Verwaltung orientiert, wird durch das Ordnungsamt eine Befragung der Bürgerinnen und Bürger zum Thema Öffnungszeiten erfolgen, wobei sich aus dem Ergebnis ggf. Maßnahmen ergeben.

2.        

die Online-Terminvergabe an den Stellen, wo es sinnvoll erscheint, angestrebt wird; so im Bereich Meldewesen, der Kfz-Zulassungsstelle oder der Führerscheinstelle.

 

3.        

gleichzeitig mit der Umrüstung der Aufrufanlage im Meldewesen auch die Einrichtung einer Online-Abfrage der Wartezeiten vorgesehen ist und

 

4.        

sukzessive an Verbesserungen des Zugangs zur Verwaltung über das Internet gearbeitet wird und damit eine Erweiterung des bislang bestehenden Online-Angebots an  Verwaltungsleistungen erfolgt.

 

Das entsprechende Schreiben liegt den Fraktionen und Einzelmitgliedern der Bürgerschaft vor. Herr Paul bittet um Kenntnisnahmen und betrachtet den Beschluss als umgesetzt. Unberührt davon bleibt der Verweisungsbeschluss

2016-VI-04-0400 zum Thema Öffnungszeiten Meldeangelegenheiten, der noch im Ausschuss für Familie, Sicherheit und Gleichstellung beraten wird.

 

Bezüglich des Beschlusses 2015-VI-10-0317, mit dem der Oberbürgermeister beauftragt ist, die Kapazitätserweiterungen an Stralsunder Schulen voranzutreiben, verweist der Präsident auf die heute vorliegende Beschlussvorlage B 0013/2016 unter TOP 12.4.

Der Beschluss kann damit als umgesetzt angesehen werden.

 

In diesem Zusammenhang teilt er mit, dass durch den Elternrat der Grundschule Andershof zur heutigen Sitzung der Bürgerschaft Einwohnerfragen eingereicht wurden. Diese lagen fristgerecht in meinem Büro vor, waren jedoch als unzulässig zurückzuweisen, da sie sich inhaltlich konkret auf den TOP 12.4 bezogen haben. Die Einreicher der Einwohnerfrage sind darüber schriftlich informiert worden.  

Mit Bezug zu den heute vorliegenden Sachanträgen zur Neubesetzung sämtlicher Ausschüsse der Bürgerschaft und des Hauptausschusses gibt Herr Paul bekannt, dass zum einen mit dem Beitritt von Herrn Detlef Lindner zur Fraktion  Bürger für Stralsund sowie durch die bis zum heutigen Tag erklärten zahlreichen Mandatsniederlegungen die erforderlichen Wahlstellen für die Neubesetzungen frei geworden sind.

 

Abschließend informiert Herr Paul seitens des Präsidiums folgendes in eigener Sache:

 

In der vergangenen Sitzung wurden einzelne Anfragen eingereicht, die keine Aussage über die Beantragung bzw. den Verzicht von Aussprachen gegeben haben.

Der 1. Stellvertreter des Präsidenten hat als Sitzungsleiter entsprechend folgerichtig die Geschäftsordnung ausgelegt und darauf verwiesen, dass damit keine Beantragung vorliegt.

 

Von einer grundsätzlichen Aussage rückt das Präsidium unter Verweis auf die bestehenden Regelungen jedoch ab und bittet darum, fraktionsübergreifend die zukünftige Verfahrensweise zu beraten und das Ergebnis dem Präsidium möglichst zeitnah mitzuteilen.