Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Frau Gessert erläutert, dass nach der wechselvollen Geschichte des Planverfahrens seit 2012 eine Zusammenarbeit mit der Landes- Grunderwerb- Gesellschaft (LGE) bestehe. Die Satzungsfassung für den Bebauungsplan, welcher vorrangig Einfamilienhäuser vorsieht, liege nun vor. Frau Gessert hofft auf den Beschluss, damit die Erschließung des Gebietes schnellstmöglich beginnen kann.

 

Herr Meißner fragt, ob die Umsetzung der im Grünordnungsplan enthaltenen unbefestigten Wegeverbindung geplant sei.

 

Laut Frau Gessert ist diese Wegeverbindung geplant. Die Umsetzung erfolgt durch die Landes- Grunderwerb- Gesellschaft.

 

Herr Meißner erkundigt sich darüber, ob es Bestrebungen gibt, die dort vorhandenen Zäune zu beseitigen und die Zugänglichkeit des Uferareals zu verbessern.

 

Frau Gessert informiert, dass der Zaun im Rahmen der Baufeldfreimachung zurückgebaut werden soll.

 

Herr Dr. Czerwinski merkt an, dass die Ausgleichsfläche zur Aufforstung in den Stellungnahmen der Naturschutzverbände bereits als ökologisch wertvoll eingestuft wurde und erfragt, ob eventuell nach einer neuen Ausgleichsfläche gesucht werde.

 

Frau Gessert erklärt, dass die vorgesehene Ausgleichsfläche beansprucht werde und keine Alternative geprüft wurde. Für die Ausgleichsflächen in Zitterpenningshagen liegen eine Erstaufforstungsgenehmigung sowie die Umwandlungsgenehmigung der Forstbehörde vor.

 

Herr Dr. Czerwinski fragt nach dem Aufwand im Falle der Prüfung einer alternativen Fläche.

 

Frau Gessert entgegnet, dass aus Sicht der Verwaltung keine Notwendigkeit bestehe, da die Genehmigung für die Erstaufforstung in Zitterpenningshagen vorliege. Eine erneute Prüfung würde lediglich weitere Zeit kosten.

 

Herr Meißner merkt entgegen der Aussage in der Stellungnahme des NABU Nordvorpommern an, dass der Andershofer Teich seit 1938 als Pachtgewässer für Angler durch den Landesanglerverband genutzt und bewirtschaftet werde.

 

Herr Dr. Czerwinski  erkundigt sich über die geplante Zuwegung über die Ahornstraße, da diese derzeit eine Spielstraße sei.

 

Frau Gessert berichtet, dass die Ahornstraße in eine Tempo-30-Zone geändert werden soll. Trotz des erhöhten Verkehrsaufkommens sei nicht mit einer steigenden Lärmbelästigung zu rechnen, da bereits mit dem B-Plan „Molkerei“ Vorkehrungen diesbezüglich an den Gebäuden getroffen wurden. Die Alte Gärtnerei, als zweiter Anbindungspunkt, soll als durchgängige Verkehrsanbindung mit der Qualität als verkehrsberuhigter Bereich/ Mischverkehrsfläche festgelegt werden.

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft die Vorlage B 0011/2016 gemäß Beschlussempfehlung zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmung: 8 Zustimmungen         0 Gegenstimmen       1 Stimmenthaltungen