Frau Löffler erklärt, dass es zwei Werbesatzungen geben wird, eine für die Hauptzufahrtsstraßen und eine für die Altstadt, da es unterschiedliche Anforderungen an die beiden Bereiche gibt. Für beide Bereiche liegt ein Entwurf vor, wobei die Priorität bei der Satzung für die Hauptverkehrsachsen liegt. Die Satzung wird noch 2016 im Ausschuss vorgestellt.

Für die Werbesatzung Bereich Altstadt wird ein Gestaltungshandbuch erstellt, welches eventuell auch Regelungen zur Sondernutzung enthalten soll. Diese Satzung wird dem Ausschuss dann 2017 vorgestellt.