Frau Lewing erteilt Herrn Troyke das Wort.

 

Herr Troyke führt aus, dass im Ergebnis geprüfter Verwendungsnachweise von Zuwendungen sowie Sonderprüfungen insbesondere mehrfach die Vergaben beanstandet werden mussten. Dabei gab es Prüfungsfeststellungen hinsichtlich der Vergabeart sowie der Vergabeentscheidungen und ihrer Dokumentation. Das Fazit der Prüfungen lag z. B. darin, dass der Preis als nahezu ausschließliches Vergabekriterium galt. Gewichtete Zuschlagskriterien, wie Qualität, Leistung oder die Folgekosten fanden bei den Vergabeentscheidungen nicht die maßgebenden Würdigungen. Zudem mussten Fehler bei der Bestätigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit von Rechnungen festgestellt werden.

Frau Lewing bedankt sich für die Ausführungen.