Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Herr Hölbing erfragt, warum nicht zeitgleich ein Vertrag zur landseitigen Bebauung geschlossen wird.

Herr Bogusch erläutert, dass dies der geänderten Verfahrensweise geschuldet ist.

Weiter informiert er, dass es im §4 Durchführungsverpflichtung statt „landseitige Bebauung“ „ wasserseitige Bebauung“ heißen muss. Er bittet die Änderung zur Kenntnis zu nehmen.

 

Herr van Slooten erfragt, ob durch die Bürgschaft die Fertigstellung des Hafens abgesichert ist. Dazu erläutert Herr Bogusch, dass es für die komplette Fertigstellung sicher nicht ausreichen wird. Er lobt die bisherige sehr gute Zusammenarbeit mit dem Investor und hofft, dass diesem auch dieses Projekt zur Zufriedenheit aller gelingen wird.

 

Herr van Slooten verlässt die Sitzung um 17:50 Uhr.

 

Auf die Fragen von Herrn Kinder führt  Herr Bogusch aus,  dass die Bürgschaft einer Zweckbindung unterliegt. Für die Landseite muss noch ein Vertrag erarbeitet und abgeschlossen werden.

 

Herr R. Kuhn bezieht sich auf § 3 Pkt. 3. Er informiert, dass im Ministerium noch kein Antrag des Investors vorliegen soll. Er erfragt, ob der Hansestadt Stralsund der aktuelle Stand bekannt sei.

Dazu informiert Herr Bogusch, dass der aktuelle Verfahrensstand nicht bekannt ist. Die Hansestadt Stralsund hatte die wasserseitige Nutzung für die Errichtung der Spundwand seinerzeit beantragt.

Herr R. Kuhn macht deutlich, dass eine öffentliche Nutzung des Hafens gewährleistet sein muss.

Herr Bogusch führt dazu aus, dass dies im Rahmen des Ankaufes von der LEG geregelt wurde. Im Vertrag ist dies unter §6 Nr. 3 und 12 geregelt.

 

Herr Kinder kritisiert, dass im Vertrag keine Sanktionen aufgenommen wurden, sollte der Sportboothafen nicht 10 Jahre betrieben werden.

Herr Bogusch macht sich bezüglich der Betreibung keine Sorgen. Geregelt wurde jedoch, dass Kosten bezüglich des Hafens nicht an die Hansestadt Stralsund gerichtet werden können.

 

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft die Vorlage B 0016/2016 gemäß Beschlussempfehlung zu beschließen.


Abstimmung: 7 Zustimmungen 1 Gegenstimmen 0 Stimmenthaltung