Sitzung: 24.05.2016 Ausschuss für Finanzen und Vergabe
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 0016/2016
Herr Hölbing erfragt, warum nicht zeitgleich ein
Vertrag zur landseitigen Bebauung geschlossen wird.
Herr Bogusch erläutert, dass dies der geänderten
Verfahrensweise geschuldet ist.
Weiter informiert er, dass es im §4
Durchführungsverpflichtung statt „landseitige Bebauung“ „ wasserseitige
Bebauung“ heißen muss. Er bittet die Änderung zur Kenntnis zu nehmen.
Herr van Slooten erfragt, ob durch die Bürgschaft die
Fertigstellung des Hafens abgesichert ist. Dazu erläutert Herr Bogusch, dass es
für die komplette Fertigstellung sicher nicht ausreichen wird. Er lobt die
bisherige sehr gute Zusammenarbeit mit dem Investor und hofft, dass diesem auch
dieses Projekt zur Zufriedenheit aller gelingen wird.
Herr van
Slooten verlässt die Sitzung um 17:50 Uhr.
Auf die Fragen von Herrn Kinder führt Herr Bogusch aus, dass die Bürgschaft einer Zweckbindung
unterliegt. Für die Landseite muss noch ein Vertrag erarbeitet und
abgeschlossen werden.
Herr R. Kuhn bezieht sich auf § 3 Pkt. 3. Er
informiert, dass im Ministerium noch kein Antrag des Investors vorliegen soll.
Er erfragt, ob der Hansestadt Stralsund der aktuelle Stand bekannt sei.
Dazu informiert Herr Bogusch, dass der aktuelle
Verfahrensstand nicht bekannt ist. Die Hansestadt Stralsund hatte die
wasserseitige Nutzung für die Errichtung der Spundwand seinerzeit beantragt.
Herr R. Kuhn macht deutlich, dass eine öffentliche
Nutzung des Hafens gewährleistet sein muss.
Herr Bogusch führt dazu aus, dass dies im Rahmen des
Ankaufes von der LEG geregelt wurde. Im Vertrag ist dies unter §6 Nr. 3 und 12
geregelt.
Herr Kinder kritisiert, dass im Vertrag keine
Sanktionen aufgenommen wurden, sollte der Sportboothafen nicht 10 Jahre
betrieben werden.
Herr Bogusch macht sich bezüglich der Betreibung keine
Sorgen. Geregelt wurde jedoch, dass Kosten bezüglich des Hafens nicht an die
Hansestadt Stralsund gerichtet werden können.
Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft die Vorlage B 0016/2016 gemäß Beschlussempfehlung zu beschließen.
Abstimmung: 7 Zustimmungen 1 Gegenstimmen 0 Stimmenthaltung