Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister möge dafür Sorge tragen und bewirken lassen, dass die seewärtige Nordansteuerung NW-lich von Hiddensee in die diversen amtlichen Karten eingetragen wird.

 


Herr Laack begründet ausführlich den Antrag.

 

Herr Jungnickel stellt fest, dass für die Erstellung von Seekarten das Wasser- und Schifffahrtsamt zuständig ist. Eine Zuständigkeit des Oberbürgermeisters ist nicht gegeben, daher bittet Herr Jungnickel den Einreicher, den Antrag zurückzuziehen.

 

Herrn Laack geht es um den LEP, welcher ein rechtsverbindlicher Landesplan und keine Seekarte ist.

 

Herr Lewing geht auf die Beschlussfassung zum LEP durch die Bürgerschaft am 15. Oktober 2015 ein. Zum damaligen Zeitpunkt hätten Änderungen eingearbeitet werden können.

 

Herr Suhr bestätigt dies, und macht darauf aufmerksam, dass der Antrag nicht das LEP aufgreift, sondern „diverse amtliche Karten“. Für das LEP ist das Beteiligungsverfahren abgeschlossen.

 

Der Präsident stellt den Antrag wie folgt zur Abstimmung:

 

 


Mehrheitlich abgelehnt