Herr Paul informiert zu den TOP 9.5 und 9.6, dass es zu den Anträgen auf Information nach § 71 (4) KV M-V keines Mehrheitsbeschlusses bedarf.
Auskünfte können während der Sitzung erteilt werden.
Frau Kindler bittet um entsprechende Auskünfte während der Sitzung.
Herr Behrndt informiert wie folgt:
Die gewünschten Informationen hinsichtlich der Einbeziehung der städtischen Gesellschaften in die Maßnahmen des Klimaschutzes der Hansestadt Stralsund betreffen 23 mittelbare und unmittelbare Gesellschaften mit Beteiligung der Hansestadt Stralsund. Wie bekannt, sind dies Gesellschaften mit unterschiedlichen Unternehmensgegenständen und Voraussetzungen an Gebäuden, Infrastruktur und Anlagen. Für die Gesellschaften sind Energieeinsparungen ohnehin eine ständige Aufgabe für ein optimales Kostenmanagement.
Die Antworten der Unternehmen zu den einzelnen Fragen sind komplex und unterschiedlich.
Sie reichen von der Umrüstung auf LED-Lampen, Steuerungs-und Regelungstechnik bis hin zur Einführung von Energiemanagementsystemen nach ISO 50001. Insofern wird ein detaillierter mündlicher Vortrag an dieser Stelle nicht für praktikabel gehalten.
Zusammenfassend ist feststellbar, dass alle Unternehmen seit Beschluss des Klimaschutzkonzeptes unterschiedlichste Maßnahmen zur Energiebilanzoptimierung durchgeführt haben. Beim Errichten von Neubauten erfolgt dies ohnehin entsprechend relevanter Vorschriften und Gesichtspunkte der Energieverbrauchsoptimierung.
Eine neue Qualität ergibt sich entsprechend dem Energiedienstleistungsgesetz, welches die Unternehmen verpflichtet bis zum 31.12.2015 nach DIN EN 16247-1 ein Energieaudit durch einen sachkundigen Dritten durchführen zu lassen. Dies ist bereits in mehreren Unternehmen erfolgt, die Berichte liegen vor bzw. sind kurz vor der Fertigstellung.
In diesem für jedes Unternehmen individuellen Audit werden jährlich alle Energieverbräuche, die Energiekosten sowie Schadstoffemission ausgewertet. Auf der Grundlage der Analyse der Verbräuche und des Energieeinsatzes werden Maßnahmen zur Einsparung der Energiekosten und des CO2- Ausstoßes in einem Endbericht beschrieben.
Der Bericht des Energieauditors muss schlüssig und nachvollziehbar sein. Er enthält eine Zusammenfassung, allgemeine Informationen zum Hintergrund, die Dokumentation der Energieberatung und eine Liste der Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz mit
- Empfehlungen und Plänen zur Umsetzung,
- Annahmen, die für die Berechnung der Einsparungen verwendet wurden,
- Informationen über anwendbare Zuschüsse und Beihilfen,
- geeigneten Wirtschaftlichkeitsanalyse,
- Vorschlägen für Mess- und Nachweisverfahren für eine Abschätzung der Einsparung nach der Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen, möglichen Wechselwirkungen mit anderen vorgeschlagenen Empfehlungen und
- Schlussfolgerungen.
Neben der regelmäßig wiederkehrenden Zertifizierung und Auditierung unterliegt der Energiemanagement- und Controllingprozess unter anderem damit der Überwachung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das BAFA ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Die Aufgaben des kommunalen Energiemanagements im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes der Hansestadt Stralsund werden somit von den Unternehmen insbesondere weitergehend über die Durchführung des Energieaudits und der eigenverantwortlichen Umsetzung von daraus abgeleiteten Maßnahmen erfüllt.
Herr Suhr fragt nach, ob für die städtischen Unternehmen die Maßnahmen, die in der Frage 1 genannt werden, aus dem Maßnahmenpaket des E 7 des Konzeptes nicht umgesetzt werden.
Herr Behrndt bestätigt diese Aussage.