Anfrage:
1.
Welche Möglichkeiten hat die Stadtverwaltung auf den zukünftigen Erhalt und die Sanierung des Gebäudes sowie der dazugehörigen historischen Parkanlage (inklusive der über 300 Jahre alten Eibe, dem ältesten Baum Stralsunds) hinzuwirken?
2.
Welche baustatischen und weiteren Gründe werden angeführt,
die einen Erhalt des Gebäudes angeblich unmöglich machen und wie lange sind diese
bekannt?
3.
Warum wurden nicht mehr Erhaltungsmaßnahmen zur Rettung des
Denkmals ergriffen, obwohl Bürgerschaftsfraktionen seit etlichen Jahren
wiederholt danach gefragt haben?
Die Anfrage beantwortet Herr Wohlgemuth wie folgt:
zu 1)
Indem die Stadt das Grundstück nur unter den entsprechenden
Bedingungen verkauft.
zu 2)
In dem von Abt. Liegenschaften im Jahr 2014 beauftragten
holzschutztechnischen Untersuchungsbericht und statischen Gutachten wurden die
vorhandenen Mängel erfasst.
Dies sind insbesondere:
- Unzureichende Bauwerksgründung
- Rissbildungen in den tragenden Wänden sowie
- stark beschädigtes Ständerwerk des Holzfachwerks
- stark beschädigte Dachkonstruktion
aufgrund Vermorschung, Nassfäule, Echtem Hausschwamm und
Insektenschäden.
Im Falle einer Sanierung müsste ein großer Teil der
Bausubstanz ausgetauscht werden, die Erhaltung der übrigen Bauteile erfordert
einen überdurchschnittlichen bautechnischen
Aufwand. Der Denkmalwert wäre damit in Frage gestellt. Allerdings ist
der Erhalt des Gebäudes nicht unmöglich. Dennoch findet sich seit über 15
Jahren kein Bewerber der bereit und in der Lage wäre, die vorhandene
Gebäudesubstanz im Bestand zu sanieren.
zu 3)
Die Schäden am Gebäude sind dem jahrzehntelangen Leerstand
des Gebäudes geschuldet. Mit einzelnen baulichen Erhaltungsmaßnahmen wäre es an
einem Gebäude, das als einfache Fachwerkkonstruktion errichtet wurde, nicht
getan. Eine Ausbreitung der Feuchtigkeit und der daraus resultierenden Schäden
kann gerade bei Holzbauteilen nachhaltig nur durch eine umfassende Beseitigung
der Schäden und Schadensursachen, d.h. durch eine umfassende Sanierung des
gesamten Gebäudes verhindert werden. Die nutzungsneutrale Instandsetzung eines
Denkmals lässt sich bei einem mittelalterlichen, massiv errichteten Gebäude
sicher noch rechtfertigen; bei einem einfachen Fachwerkbau, der wesentlich
schadensanfälliger und dessen künftige Nutzung völlig offen ist, wäre das
Risiko erheblich höher, dass diese Investitionen bereits nach wenigen Jahren
weiteren Leerstands vergeblich gewesen sind.
Frau Kindler bedankt sich für die Ausführungen und fragt
nach, was die Stadtverwaltung konkret in den letzten Jahren zur Sicherung
unternommen hat und verweist auf die rapide Verschlechterung des baulichen
Zustands des Gebäudes.
Herr Wohlgemuth erfragt, was Frau Kindlers Meinung nach hätte
getan werden sollen und stellt dar, dass das Gebäude bereits gesichert sei. Um
dem weiteren Verfall des Gebäudes entgegenzuwirken, helfen allein grundlegende
Maßnahmen.
Herr Paul stellt den Antrag zur Führung einer Aussprache zur
Abstimmung.
Abstimmung: mehrheitlich
zugestimmt
2016-VI-03-0383
Herr Dr. von Bosse merkt an, dass Sicherungsmaßnahmen seitens
der Hansestadt Stralsund einem Verfall hätten entgegenwirken können und fragt
nach, warum diese Maßnahmen nicht ergriffen wurden und warum keine Fördermittel
für die Instandhaltung genutzt wurden.
Herr Wohlgemuth verweist auf bereits getätigte Antworten zu
Anfragen der letzten zwei Jahre.
Herr Suhr erfragt, ob die Stadtverwaltung, in der
Verantwortung für ein denkmalgeschütztes Gebäude, mehr hätte tun können, als
sie in den letzten Jahren getan hat und ob Kenntnis über die Höhe des
Sanierungsaufwandes vorliegt, würde man das Haus erhalten wollen.
Herr Wohlgemuth teilt mit, dass mehr Maßnahmen hätten
ergriffen werden können. Allerdings bliebe trotz dessen die Gefahr der
vergeblichen Kosten aufgrund der ungewissen Nutzung bestehen. Um die Höhe der Sanierungskosten zu
bestimmen, ist das Wissen um die künftige Nutzung des Gebäudes erforderlich. Da
dies ungewiss ist, wäre es vergeblich gewesen eine Kostenschätzung zu
entwickeln.
Herr Hartlieb ergänzt, dass außerhalb des förmlich
festgelegten Sanierungsgebietes Altstadt mit dem entsprechenden
Erweiterungsgebiet keine Städtebaufördermittel vorliegen, die für das Gebäude
eingesetzt werden können. Bezugnehmend zu der Frage nach der Höhe des
Sanierungsaufwandes merkt Herr Hartlieb an, dass die Kosten für die Sanierung
außerhalb der Zumutbarkeitsgrenzen stehen würden.
Herr van Slooten teilt mit, dass er Zweifel an der objektiven
Wertigkeit als Denkmal durch die subjektiven Wahrnehmungen der Bürger/innen
habe. Zudem wird angemerkt, dass Erhaltungsmaßnahmen, die nur in Teilen
durchgeführt werden, wirtschaftlich nicht von Nutzen seien.
Herr Adomeit teilt mit, dass es bereits Bemühungen durch die
Wohlfahrtseinrichtungen gab, das Gebäude zu erhalten.
Herr Hofmann erfragt, wie viele Bewerber für die Nutzung bzw.
den Kauf des Gebäudes Interesse gezeigt hätten, ob ihnen in Aussicht gestellt
wurde, dieses abzureißen und ob den potentiellen Investoren Fördergelder in
Aussicht gestellt worden seien.
Herr Wohlgemuth verneint die Möglichkeit der Förderung. Die
Anzahl der Bewerber wird auf 6 bis 10 geschätzt. Diesen wurden sämtliche Rahmenbedingungen
mitgeteilt.
Herr Hofmann erkundigt sich über den Zeitpunkt der Erkenntnis
der Möglichkeit eines Abrisses.
Herr Wohlgemuth erläutert die Möglichkeit der Bauvoranfrage,
durch welche ersichtlich wird, ob ein denkmalgeschütztes Gebäude abgerissen
werden kann oder nicht. Letztendlich sei die Hansestadt Stralsund jedoch
Eigentümer und könne entscheiden, an wen sie das Gebäude veräußert und ob es
mit der Möglichkeit des Abrisses verkaufte werde.
Herr Smyra fragt, wie oft der Verschluss des Gebäudes
begutachtet wird.
Laut Herrn Wohlgemuth erfolge die Überprüfung regelmäßig.
Herr Dr. von Bosse möchte wissen, welche
Vermarktungsbemühungen unternommen wurden und ob versucht wurde, mit einem
Gutachten den Wert (einschließlich des Grundstückes) so weit zu mindern, dass
ein Investitionsanreiz daraus entstehen würde. Des Weiteren erfragt er, ob die
Deutsche Stiftung Denkmalschutz als Fördermittelgeber herangezogen wurde.
Herr Dr. Badrow beschreibt, dass zwei Stralsunder Unternehmer
ihr Interesse bekundet haben und dass eine Vorlage, welche die entsprechenden
Parameter enthält, von der Verwaltung erarbeitet wird.
Herr Dr. Zabel erklärt, dass er es sehr ärgerlich findet,
wenn für ein schwieriges Objekt sehr lange nach Investoren gesucht werden muss,
eine Diskussion wie heute potentielle Investoren abschreckt. Für die Hansestadt
empfindet er es als schädlich.
Herr Suhr sieht es als Aufgabe der Bürgerschaft an, kritische
Fragen zu stellen. Eine Beschränkung von Nachfragemöglichkeiten wird er nicht
hinnehmen.
Bezüglich von Fördermöglichkeiten fragt er nach, ob in all
den Jahren seitens der Stadt versucht wurde, Fördermöglichkeiten des Landes für
dieses Objekt zu erhalten. Ihm ist bekannt, dass das Objekt nicht im
Sanierungsgebiet liegt, dennoch könnten andere Landesfördermöglichkeiten
genutzt worden sein.
Herr Hartlieb teilt mit, dass konkret für dieses Objekt keine
Fördermöglichkeiten ausgelotet wurden, da aus von Herrn Suhr bereits genannten
Gründen zeitgleich viele andere derartige Förderanträge seitens des Landes
abgewiesen wurden.
Weiter interessiert Herrn Suhr, wann die Verwaltung zu dem
Entschluss kam, für eine künftige Bebauung einen Abriss zuzulassen. Ferner
stellt er die Fragen, ob der vorhandene Park für die Öffentlichkeit zugänglich
bleibt, wie die Parkraumsituation geklärt werden soll und wie ein Investor
dieser sensiblen Situation gerecht werden kann.
Herr Wohlgemuth führt aus, dass mit allen Bewerbern Gespräche
geführt werden mit dem Ziel, ein Konzept so weit zu qualifizieren, dass man es
in den Gremien der Bürgerschaft zur Beratung vorstellen kann. Es muss sich um
ein beurteilungsfähiges Konzept handeln, auf dessen Grundlage eine Entscheidung
getroffen werden kann.
Für die genannten Probleme müssen entsprechende Lösungen
gefunden worden sein.
Herr Dr. v. Bosse stellt fest, dass einige Fragen seitens der
Verwaltung nicht beantwortet wurden und schließt daraus, dass die Verwaltung
das Haus bewusst verfallen lassen hat, um dieses wertvolle Grundstück möglichst
gewinnbringend zu verkaufen.
Herr Dr. Badrow weist diese Behauptung zurück. Es werden Behauptungen in den Raum gestellt, die jeder Sachlichkeit entbehren.