Anfrage:
1.
Wie sollen die Zu- und Abfahrt aus dem Baugebiet geregelt werden und ist es vorgesehen, dass die Ahornstraße eine Spielstraße bleibt?
2.
Liegen aktuelle Zahlen zur Berechnung des zu erwartenden Verkehrsaufkommens vor und ist es angedacht eine Verkehrszählung an der Kreuzung Alte Gärtnerei/ Andershofer Dorfstr. durchzuführen?
3. Welche Kosten werden auf die Anwohner umgelegt werden?
(Bitte gesondert für die unterschiedlichen Straßenzüge/Areale benennen.)
Die Anfrage beantwortet Herr Bogusch wie folgt:
Zu 1.
Die Haupterschließung der Wohnstandorte „Wohngebiet Gärtnereigelände Andershof“ für den Kfz-Verkehr erfolgt über die Ahornstraße.
Für die Grundstücke Alte Gärtnerei in Richtung Andershofer Dorfstraße dient auch die Wohnwegverbindung Alte Gärtnerei - Andershofer Dorfstraße als Zu- und Abfahrt. Damit wird insbesondere die Abfallentsorgung sichergestellt. Dieser Wohnweg ermöglicht zudem eine weitere Erschließung für Radfahrer und Fußgänger des gesamten Wohngebietes und gewährleistet damit auch die fußläufige Erreichbarkeit von Bushaltestellen in der Greifswalder Chaussee.
Vorgesehen ist, die Ahornstraße ab Greifswalder Chaussee durchgehend als Tempo-30-Zone auszuweisen. Diese Ausweisung entspricht den Festsetzungen im B-Plan 26 „Molkerei an der Greifswalder Chaussee“. Bereits hier ist die Ahornstraße als Erschließungsanlage auch des Gebietes Alte Gärtnerei dargestellt. Die Straße ist entsprechend der Tempo-30-Regelung mit Nebenanlagen ausgebaut.
Zu 2.
Im Bearbeitungsverfahren zum B-Plan 32 „Wohngebiet Gärtnereigelände Andershof“ wurde das erwartete Kfz-Verkehrsaufkommen abgeschätzt. Das neue Wohngebiet erzeugt ca. 650 Kfz-Fahrten am Tag.
Von diesem Verkehrsaufkommen kann eine Abschätzung zur Verlagerung auf die Straße Alte Gärtnerei erfolgen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die stärkste Fahrtbeziehung in Richtung Altstadt besteht. Bei einem Ansatz, dass 25 % der Fahrzeuge über die Straße Alte Gärtnerei fahren, sind das für den Tag ca. 160 Fahrzeuge, bzw. ca. 16 Kfz/h in der Hauptverkehrszeit.
Zur Überprüfung der tatsächlichen Fahrtbeziehungen in das und aus dem Wohngebiet ist geplant, nach Fertigstellung der Erschließungsanlagen und der Wohnbebauung eine Verkehrserhebung sowohl im Bereich Alte Gärtnerei als auch im Einmündungsbereich Ahornstraße durchzuführen.
zu 3.
Die Kosten für die Errichtung der Planstraßen A und B, die der inneren Erschließung des B-Plan Gebietes dienen, werden von dem Vorhabenträger getragen, hierfür fallen keine Kosten für die Anwohner in der Ahornstraße und der Straße Alte Gärtnerei an.
Des Weiteren wird durch den Vorhabenträger die Straße Alte Gärtnerei zwischen der Planstraße A und dem östlichen Ende der neuen Wohngebietsflächen ausgebaut. An diesem Straßenabschnitt liegen die bereits bebauten Grundstücke Alte Gärtnerei 11, 13 und 15. Der weitere Verlauf der Straße Alte Gärtnerei vom Grundstück Nr. 15 bis zur Straße Zum alten Gutshaus soll nicht im Zusammenhang mit dem Erschließungsvorhaben ausgebaut werden. Die Aufnahme dieses Teilabschnittes in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes dient lediglich der Sicherstellung der Erschließung und zur Ausweisung als verkehrsberuhigte Straße.
Der Ausbau der Straße Alte Gärtnerei ist grundsätzlich eine beitragspflichtige Maßnahme im Sinne der §§ 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern. Im Zuge der Errichtung der Erschließungsanlagen für den B-Plan 32 soll die Straße Alte Gärtnerei nur auf dem benannten, kleinen Teilabschnitt ausgebaut werden, der in sich keinen beitragsfähigen Abschnitt darstellt. Die Hansestadt Stralsund strebt an, dass die Kosten für den Ausbau der Straße Alte Gärtnerei vom Vorhabenträger zu tragen sind und nicht über Beitragserhebungsverfahren auf die Anliegergrundstücke umgelegt werden.
Die Regelung zur Kostentragung durch den Vorhabenträger erfolgt in dem sich noch in der Bearbeitung befindlichen und von der Bürgerschaft zu beschließenden Durchführungsvertrag.
Herr Suhr bedankt sich für die ausführliche Antwort und erfragt, ob die Beibehaltung als Spielstraße möglich sei.
Laut Herrn Bogusch scheint die Errichtung einer Tempo-30-Zone als geeignetere Lösung. Begründet wird dies mit den nun gegebenen baulichen Voraussetzungen und der Charakterisierung des verkehrsberuhigten Bereiches als Übergangslösung.
Herr Paul stellt den Antrag zur Führung einer Aussprache zur Abstimmung.
Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt