Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:


1.        

Wie haben sich der Hundebestand und das Hundesteueraufkommen in den Jahren seit 2010 entwickelt? (Bitte jeweils aufgeschlüsselt nach gewöhnlichen und gefährlichen Hunden angeben)?

2.        

Hat die Verwaltung mittlerweile wirksame Maßnahmen gegen die weit verbreitete Nichtanmeldung von Hunden gefunden und wie, wie oft und mit welchem Ergebnis wurden diese in den Jahren seit 2010 umgesetzt?

 

Die Anfrage beantwortet Herr Höhndorf wie folgt:

 

zu 1.

Der Hundebestand und das Hundesteueraufkommen in den Jahren von 2010 bis 2016 (Stand 30.03.2016) ergeben sich wie folgt:

 

Jahr                            2010    2011    2012    2013    2014    2015    2016

                                                                                 

gefährliche Hunde:     27        21        14        11        11        15        13

                                                                                 

gewöhnliche Hunde:  2.148   2.346   2.367   2.406   2.497   2.545   2.567

                                                                                 

gesamt:                      2.175   2.367   2.381   2.417   2.508   2.560   2.580

 

Die Anzahl an gefährlichen Hunden hat sich von 2010 bis 2016 um 50% verringert. Bei den gewöhnlichen Hunden hingegen ist gegenüber 2010 ein Zuwachs von 19% zu verzeichnen.

 

Steueraufkommen

TEUR                         148,9   216,0   217,3   210,4   208,3   217,4   228,9

 

Der angegebene Wert für das Jahr 2016 stellt den Soll-Wert dar, welcher prognostiziert wurde.

 

zu 2.

 

Hundekontrollen zur steuerlichen Erfassung von nicht angemeldeten Hunden werden in der Hansestadt Stralsund im Außendienst und im Beisein eines Beamten der Polizeiinspektion je 1 x monatlich von Mitarbeiterinnen der Abt. Steuern und auch 1 x monatlich von Mitarbeiterinnen des Ordnungsamtes durchgeführt. Des Weiteren wird in der Presse jährlich auf die verstärkten Kontrollen im Außendienst und mögliche bußgeldrechtliche Konsequenzen bei Feststellung von steuerlich nicht angemeldeten Hundehaltungen hingewiesen.

 

Insgesamt wurden in den vergangenen Jahren jährlich 24 Kontrollen durchgeführt und dabei sind in den einzelnen Jahren, so

 

            in 2010 = 17 Hunde,                          in 2013 = 65 Hunde,

            in 2011 = 53 Hunde,                          in 2014 = 47 Hunde,

            in 2012 = 74 Hunde,                          in 2015 = 39 Hunde,

 

sowie bisher in 2016 = 16 Hunde zusätzlich ermittelt worden.

 

Dies entspricht einem Jahresdurchschnitt von ca. 0,8 % bis 3,1 % nicht angemeldeter Hunde.

Die Kontrollen ergeben einen Zugang von ca. 4 Hunden im Monat, mit einer zusätzlichen jährlichen Hundesteuereinnahme von ca. 4.600 EUR zuzüglich bis zu einer vierjährigen rückwirkenden Veranlagung von 18.200 EUR.

 

Herr Smyra hat keine weiteren Nachfragen und zieht den Antrag zur Führung einer Aussprache zurück.