Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

Werden der Stadtverwaltung laufend die Jahresabschlüsse des Seniorenbeirates der Hansestadt Stralsund vorgelegt?

Werden diese durch die Hansestadt Stralsund geprüft?

Sind die geprüften Jahresabschlüsse für die Mitglieder der Bürgerschaft einsehbar?

 

Die Anfrage beantwortet Herr Albrecht wie folgt:

 

Die Satzung des Seniorenbeirates der Hansestadt Stralsund (Seniorenbeiratssatzung)

§ 6 Abs. 2 besagt:

Die finanziellen Aufwendungen des Seniorenbeirates werden durch öffentliche Zuwendungen der Hansestadt Stralsund im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sowie durch Spenden gedeckt. Die Zuwendungen dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Der Hansestadt Stralsund werden die entsprechenden Prüfungsrechte eingeräumt.

 

Für die laufenden Geschäftsaufwendungen erhält der Seniorenbeirat aus den Mitteln der Hansestadt Stralsund eine Zuwendung. Die Jahresabschlüsse in Form eines Verwendungsnachweises und dem dazugehörigen Sachbericht werden der Hansestadt Stralsund fristwahrend vorgelegt.

 

Zu 2.:

 

Der Sachbericht und der Verwendungsnachweis werden durch die Abteilung für soziale Angelegenheiten geprüft und die entsprechenden Prüfberichte werden zeitnah angefertigt.

 

Zu 3.:

 

Die Einsicht der Unterlagen ist entsprechend der AGA möglich.

 

Die AGA unter 3.10 Akteneinsicht sagt aus:

Akteneinsicht ist auf der Grundlage eines Antrages nach dem Informations-freiheitsgesetz M-V, dem Verwaltungsverfahrensgesetz M-V oder nach spezial-gesetzlichen Regelungen zu gewähren. Mitgliedern der Bürgerschaft ist in Einzelfällen gemäß § 34 Abs. 4 KV M-V auf Antrag Akteneinsicht zu gewähren, soweit nicht schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter oder zu schützende Interessen des Landes oder Bundes entgegenstehen. Entsprechendes gilt für Vorsitzende eines Ausschusses.

Herr Haack dankt für die Antwort und zieht den Antrag zur Führung einer Aussprache zurück.