Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Die Bürgerschaft
stellt fest,
das Stadtbild wird zunehmend durch Aufkleber Graffiti an Verkehrsschildern,
Regenrinnen und sonstigen Sachen nachhaltig beeinträchtigt. Dies schadet dem
Image der Hansestadt.
2. Die Bürgerschaft beschließt:
Der Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund wird beauftragt, gemeinsam mit
dem Kommunalen Präventionsrat, der Jugendgerichtshilfe, der Staatsanwaltschaft
Stralsund sowie den für Jugendstrafsachen zuständigen Richtern darauf
hinzuwirken, dass jugendliche Straftäter, die Sachbeschädigungen in der Art begehen,
im Rahmen von Sozialstunden auch zur Beseitigung von Graffiti und Aufklebern im
öffentlichen Raum herangezogen werden.
Frau von Allwörden begründet ausführlich den Antrag.
Herr Quintana Schmidt erläutert ausführlich eine unabhängige Entscheidungsfindung von Richtern und sieht mit einer Beschlussfassung des Antrages diese nicht mehr für gegeben.
Den Pkt. 2 des Antrages betrachtet Herr Quintana Schmidt als verfassungswidrig und stellt fest, dass er deshalb zu streichen wäre.
Er regt an, den Antrag zweigeteilt zur Abstimmung zu bringen bzw. dass der Einreicher den Pkt. 2 vor der Abstimmung streicht.
Auf Nachfrage des Präsidenten stellt Herr Quintana Schmidt den Änderungsantrag, den Pkt. 2 des Antrages zu streichen.
Herr Dr. v. Bosse stellt fest, dass eine Beschlussfassung des Antrages an Aktionismus grenzt und weder den Tätern nutzt noch den Geschädigten. In Bezug auf den Erziehungsgedanken des Jugendgerichtsgesetzes hält er den Antrag für nicht sinnvoll.
Er erläutert, dass er viele Graffiti und Aufkleber auch für kunstvoll erachtet. Es ist für ihn Jugendkunst in einem in Deutschland leider oft jungendfeindlichen Raum.
Einige Aufkleber und Graffiti gibt Herr Dr. v. Bosse zu, sind unansehnlich. Hierfür gibt es Fachfirmen, die mit Lösemitteln und Giftsubstanzen die Beschädigungen entfernen.
Für Straftäter, die Graffiti-Verunreinigungen begangen haben, kann er als erzieherische Maßnahme die Umsetzung des Antrages befürworten. Die Jugendgerichtshilfe hat solche Fälle bereits über Fachfirmen versucht, da die Arbeiten wegen der Giftstoffe beaufsichtigt werden müssen. Jugendliche dürfen derartige Aufgaben nicht allein ausführen.
Nach einer ausführlichen Diskussion beantragt Herr Adomeit, die Beratung des Antrages in den Ausschuss für Familie, Sicherheit und Gleichstellung zu verweisen.
Frau von Allwörden ändert ihren Antrag wie folgt:
„Pkt 2:… jugendliche Straftäter, die Sachbeschädigungen in der Art begehen, im Rahmen von Sozialstunden…“
Der Präsident lässt über den Antrag auf Verweisung der Beratung des vorliegenden Antrages in den Ausschuss für Familie, Sicherheit und Gleichstellung zu verweisen wie folgt abstimmen:
Mehrheitlich abgelehnt
Im Folgenden lässt der Präsident über den Antrag von Herrn Quintana Schmidt zur Streichung des Punktes 2 abstimmen:
Mehrheitlich abgelehnt
Herr Quintana Schmidt beantragt, nur den ersten Punkt des Antrages abzustimmen.
Diesen Antrag lässt Herr Paul wie folgt abstimmen:
Mehrheitlich abgelehnt
Herr Quintana Schmidt beantragt, nur den zweiten Punkt des Antrages abzustimmen.
Diesen Antrag lässt Herr Paul wie folgt abstimmen:
Mehrheitlich abgelehnt
Abschließend stellt der Präsident den vorliegenden Antrag einschließlich der von Frau von Allwörden genannten Änderung des Punktes 2 wie folgt zur Abstimmung:
Mehrheitlich beschlossen
Pause: 18:00 Uhr bis 18:30 Uhr