Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Herr Kinder fragt nach, warum diese Maßnahme nicht im Haushaltsplan 2016 berücksichtigt wurde. Weiter möchte er wissen, was ein „HV 3 Vermerk“ bedeutet.

 

Herr Bogusch erläutert, dass die Gespräche zu dieser Maßnahme erst zum Jahreswechsel 2015/2016 stattgefunden haben. Danach gab es dann erst eine Fördermittelzusage. Eine Einarbeitung in den Haushaltsplan war daher nicht möglich.

Er weist weiter darauf hin, dass es sich hier um eine reine REWA-Maßnahme handelt. Für die Fördermittelbeantragung muss aber die Hansestadt Stralsund Antragsteller sein. Daher wird die Einnahme an die REWA durchgereicht.

Frau Jurk  informiert, dass es sich hier um den Haushaltsvermerk 3 handelt. Dies ist ein einseitiger Deckungsvermerk, bei dem eine zweckentsprechende Verwendung vorgesehen ist. Dies bedeutet, im Fall von Mehreinzahlungen (höhere Fördermittel), dürfen diese als Mehrauszahlungen weitergereicht werden.

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft die Vorlage B 0005/2016 gemäß Beschlussempfehlung zu beschließen.


Abstimmung: 9 Zustimmungen 0 Gegenstimmen 0 Stimmenthaltungen