Sitzung: 15.03.2016 Ausschuss für Finanzen und Vergabe
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 0005/2016
Herr Kinder fragt nach, warum diese Maßnahme nicht im
Haushaltsplan 2016 berücksichtigt wurde. Weiter möchte er wissen, was ein „HV 3
Vermerk“ bedeutet.
Herr Bogusch erläutert, dass die Gespräche zu dieser
Maßnahme erst zum Jahreswechsel 2015/2016 stattgefunden haben. Danach gab es
dann erst eine Fördermittelzusage. Eine Einarbeitung in den Haushaltsplan war
daher nicht möglich.
Er weist weiter darauf hin, dass es sich hier um eine
reine REWA-Maßnahme handelt. Für die Fördermittelbeantragung muss aber die
Hansestadt Stralsund Antragsteller sein. Daher wird die Einnahme an die REWA
durchgereicht.
Frau Jurk
informiert, dass es sich hier um den Haushaltsvermerk 3 handelt. Dies
ist ein einseitiger Deckungsvermerk, bei dem eine zweckentsprechende Verwendung
vorgesehen ist. Dies bedeutet, im Fall von Mehreinzahlungen (höhere
Fördermittel), dürfen diese als Mehrauszahlungen weitergereicht werden.
Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft die Vorlage B 0005/2016 gemäß Beschlussempfehlung zu beschließen.
Abstimmung: 9 Zustimmungen 0 Gegenstimmen 0 Stimmenthaltungen