Herr Wohlgemuth, Amt 60 (Abt. Planung und Denkmalpflege), erläutert den Inhalt der Vorlage.

 

Er geht darauf ein, dass der kommunale Eigenanteil an den zuwendungsfähigen Ausgaben bei diesem Projekt nicht von einem Dritten getragen werden darf. Insofern muss den Eigenanteil in Höhe von 333.125 Euro die Stadt – und nicht wie ursprünglich vorgesehen die Kirchengemeinde – erbringen. Auf Nachfrage von Herrn Meier erklärt Herr Wohlgemuth, dass diese Verfahrensweise durch die Richtlinie des Landesförderinstitutes Mecklenburg-Vorpommern (LFI) vorgegeben wird.

 

Nach Aussage von Herrn Wohlgemuth ist die Eile geboten, weil das LFI bis zum 04.03.2016 die Bestätigung bezüglich der Übernahme des genannten Eigenanteils durch die Stadt erwartet.

 

Auf die Frage von Herrn Kuhn, in welche Haushaltsstelle die Mittel eingeordnet werden, antwortet Herr van Slooten, dass diese Mittel erst in den Haushalt 2017 eingestellt werden.

 

Frau Steinfurt, Amt 20, bestätigt, dass es sich zunächst um einen Antrag auf  Bewilligung von Zuwendungen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) handelt. Jedoch ohne die Bestätigung der Hansestadt Stralsund bezüglich der Übernahme des genannten Eigenanteils würde die EFRE-Förderung voraussichtlich entfallen. Wird der Antrag genehmigt, werden die finanziellen Mittel in den städtischen Haushalt 2017 eingestellt. Sollte die Förderung nicht erfolgen, ergibt sich daraus, dass die Notwendigkeit für die Einstellung der Mittel in den Haushalt nicht mehr vorhanden ist.

 

Herr Meier stellt die Vorlage zur Abstimmung:

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, die Vorlage B 0007/2016 gemäß Beschlussempfehlung zu beschließen.

 


Abstimmung: 7 Zustimmungen, 0 Gegenstimmen, 2 Stimmenthaltungen