Herr Lindner erklärt, dass von Seiten des KV gewünscht wird, dass ein Mitarbeiter des Landkreises (LK) an den Sitzungen des StKGA ständig teilnimmt.

Er selbst empfiehlt, nicht einen ständigen Vertreter des LK im StKGA zu etablieren, sondern bei Bedarf den Landrat zu bitten, einen kompetenten Vertreter zur Sitzung des StKGA zu delegieren.

 

Frau Lachowski verliest die Mail vom 10.03.2016 des LK an den KV.

 

Herr Meißner verweist auf den Umweltausschuss des LK, der die Belange der KGA im gesamten LK vertritt. Er empfiehlt aber, dass Vertreter des StkGA , wenn sie dann zu Veranstaltungen des LK eingeladen werden, dieses wahrnehmen sollten, um Informationsdefizite zu vermeiden.

 

Es wurde einstimmig von den Ausschussmitgliedern beschlossen, dass ein Vertreter des LK zu den Sitzungen des StKGA eingeladen werden soll, wenn es entsprechende Probleme zu klären gibt.