Herr Lindner bezieht sich auf die Mail des Herrn Liebelt an den KV vom 11.02.2016.

 

Herr Brost verweist auf die Tatsache, dass beim Baumschnitt auch pilzbehaftete Zweige anfallen und ob es ratsam ist, diese durch den Betrieb für Abfallwirtschaft entsorgen zu lassen. Es wurde vorgeschlagen, dass die Tage, an denen Gartenabfälle verbrannt werden können, auf zwei mal zwei Tage reduziert werden sollen und dies seiner Meinung nach ausreichend ist.

Frau Kutzbach verweist auf die Antwort des Herrn Dr. Liebelt, der den Monat März noch zulässig hält zum Verbrennen von Gartenabfällen, aber dieses im Oktober nicht mehr dulden will.

 

Herr Meißner fragt nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz, hier Kleingärtner und Eigenheimbesitzer unterschiedlich zu behandeln.

 

Herr Kobsch erklärt wie folgt. Regeln findet man hierzu in der Pflanzenabfallverordnung des Landes. Herr Dr. Liebelt als Abt.-Leiter der zuständigen Abteilung des Landkreises überwacht und kontrolliert dieses und kann durch Verwaltungsakt entscheiden, ob hier als Ausnahme ein Verbrennen der Gartenabfälle erlaubt werden kann oder nicht.

 

Herr Kobsch schlägt vor, auch hier die Zusammenarbeit mit dem Landkreis zu suchen und z.B. Herrn Dr. Liebelt zu dem Thema einzuladen.

Herr Meyer erklärt, dass im benachbarten Tierpark von Anfang bis Ende des Jahres Gartenabfälle verbrannt werden und die Rauchentwicklung die anliegenden Gartenbesitzer belästigt.

Herr Brost erklärt, dass auch die SIC bereits morgens um 05.00 Uhr Möbelplatten verbrennt, so dass die Nachbarn alle Fenster schließen müssen. Hier fordert er Gleichbehandlung für alle.

 

Herr von Bosse fasst das Verbrennen von Stoffen im Tierpark und bei der SIC zusammen als Vollzugsdefizit und regt an, dass diese Dinge bei den entsprechenden Behörden gemeldet und von dort geahndet werden.

 

Herr Lindner fragt den Ausschuss, ob Zustimmung vorhanden ist, dass Herr Dr. Liebelt zur nächsten Ausschusssitzung eingeladen wird.

 

Nach eingehender Diskussion kommen die Ausschussmitglieder zu der einstimmigen Entscheidung, dass anstelle der Einladung Herrn Dr. Liebelt ein entsprechendes Antwortschreiben geschickt werden soll, in dem auf die gültige Rahmengartenordnung verwiesen wird. Das Schreiben wird durch den KV erstellt.