Frau Lachowski wertete das Treffen zwischen Vertretern des Kreisverbandes (KV) und dem Eigenbetrieb für Abfallentsorgung aus. Pauschal kann gesagt werden, dass dieses Treffen kein zufriedenstellendes Ergebnis brachte und keine Einigung erzielt werden konnte. Ziel sollte es sein, dass die Abfallsatzung noch einmal überarbeitet wird und im Ergebnis dessen die KGA dort herausgenommen werden sollten.

 

Herr Lindner fragt nach, ob es Sinn macht, dass jeder KGV einen Antrag auf Befreiung von der Abfallentsorgung stellt.

Frau Lachowski antwortet darauf, dass der KV nicht in der Lage ist, die Befreiungsanträge für die Vereine zu stellen. Wie hier weiter verfahren werden soll, ist noch unklar.

 

Herr Brost verweist auf die entsprechenden Beratungen im Dezember letzten Jahres als auch auf die Beratung im Januar mit dem Landrat zu diesem Thema. Er stellt noch einmal klar, dass die KGV juristisch selbständig sind und der KV keine diesbezüglichen Entscheidungen zu diesem Thema treffen kann.

 

Herr Lindner fragt nach, wie derzeitig die Entsorgung in den Vereinen praktiziert wird.

Frau Lachowski kann nur für ihren eigenen Verein sprechen und da soll von Mai bis September entsorgt werden mit dem Hintergrund, dass der Verein mit einer 60-LiterTonne auskommt.

 

Herr Meißner fragt an, ob sich der KV von allen Vereinen die Abfallbescheide geben lassen kann evtl. auch in anonymisierter Form, um Vergleiche vornehmen zu können.

Frau Lachowski sieht dieses als sehr schwierig an, da nicht alle Vereine an das Abfallsystem angeschlossen sind und damit auch keine Vergleichbarkeit erreicht wird.

 

Herr Nitschke fragt, ob es eine grundsätzliche Lösung zu diesem Thema gibt.

 

Herr Kobsch schlägt vor, einen Vertreter des Abfallbetriebes einzuladen und dann über konkrete Festlegungen zu sprechen.