Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

  1. Wie beurteilt der Oberbürgermeister den Stand der Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses Nr.: 2013-V-10-1063?

 

  1. Welche Initiativen hat der OB zur Umsetzung des Beschlusse ergriffen und wie konnte es aus seiner Sicht vor dem Hintergrund der noch nicht abgeschlossenen Evaluierungsphase des Nahverkehrsplanes Vorpommern-Rügen zu den erheblichen Reduzierungen im Stralsunder Nahverkehr seit diesem Winterfahrplan kommen?

 

Herr Bogusch antwortet wie folgt:

 

zu 1.

Der Nahverkehrsplan für den Landkreis Vorpommern-Rügen 2014 – 2019 beschreibt die künftige Entwicklung des ÖPNV-Angebotes und dessen Nachfrage sowie die Finanzierung und Organisation des ÖPNV. Für die Angebotsstruktur wurden ein Mindestbedienungsstandard und der Standard für die „verkehrlich optimale Erschließung“ vorgegeben.

Entsprechend des genannten Beschlusses war für die Hansestadt Stralsund die nach Nahverkehrsplan „verkehrlich optimale Erschließung“ durch den Städtischen Nahverkehr in den Jahren 2014 und 2015 ohne zusätzliche städtische Kosten gegeben.

 

zu 2.

Unter Initiative des Oberbürgermeisters bemisst sich das Angebot des ÖPNV nach wie vor nach dem im Nahverkehrsplan aufgeführten Standard der „verkehrlich optimalen Erschließung“. Diese berücksichtigt u. a. den 30-min. Takt der Linie 1 und Linie 6 sowie den 15-min. Takt der Linien 3 und 4. Auch entsprechend dieser Vorgaben wurde der Winterfahrplan 2015/2016 eingeführt.

Mit der Einführung des Winterfahrplans wurde eine weitere Vorgabe des Nahverkehrsplans umgesetzt, nämlich die Verbesserung der Stadt-Umland-Anbindung. Hierzu wurde die Linie 1 nach Parow verlängert und die neuen Stadtbuslinien 8 und 9 eingerichtet, die das westliche und südliche Umland an Stralsund anbinden. Diese zusätzlichen Nahverkehrsangebote wurden zulasten der Linie 2 realisiert, so dass die geleisteten Fahrplankilometer insgesamt ungefähr gleich geblieben sind. Diese Maßnahmen einschließlich der Zusammenlegung der Linie 2 mit der Linie 1 sind Bestandteil des vom Kreistag beschlossenen Nahverkehrsplans, sind aber unabhängig von der Evaluierung bzgl. der Fragestellung, ob das Nahverkehrsangebot von der derzeitigen verkehrlich optimalen Erschließung auf den Mindestbedienungsstandard zurückgefahren wird.

 

Gemäß Beschluss 2015-VI-10-0315 der Bürgerschaftssitzung vom 10.12.2015 hat zudem der Oberbürgermeister mit Schreiben vom 06.01.2016 den Landrat aufgefordert, nach Möglichkeiten zur Verbesserung des Linienangebotes auf der Linie 2 zu suchen. Der Aufgabenträger bewertet derzeit im Sinne des Beschlusses das bestehende Verkehrsangebot und prüft im Rahmen des beschlossenen Standards zur „verkehrlich optimalen Erschließung“ und des Finanzierungsrahmens Anpassungen im Fahrtenangebot mit Sommerfahrplan 2016. Vorschläge hierzu wurden bereits auf der Nahverkehrskonferenz am 17. Februar durch die Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen genannt.

 

Herr Jungnickel hat keine Nachfrage. Er zieht den Antrag auf Aussprache zurück.