Anfrage:
- Wie beurteilt der Oberbürgermeister den Stand der Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses Nr.: 2013-V-10-1063?
- Welche Initiativen hat der OB zur Umsetzung des
Beschlusse ergriffen und wie konnte es aus seiner Sicht vor dem Hintergrund der
noch nicht abgeschlossenen Evaluierungsphase des Nahverkehrsplanes
Vorpommern-Rügen zu den erheblichen Reduzierungen im Stralsunder
Nahverkehr seit diesem Winterfahrplan kommen?
Herr Bogusch antwortet wie folgt:
zu 1.
Der
Nahverkehrsplan für den Landkreis Vorpommern-Rügen 2014 – 2019 beschreibt die
künftige Entwicklung des ÖPNV-Angebotes und dessen Nachfrage sowie die
Finanzierung und Organisation des ÖPNV. Für die Angebotsstruktur wurden ein
Mindestbedienungsstandard und der Standard für die „verkehrlich optimale
Erschließung“ vorgegeben.
Entsprechend des
genannten Beschlusses war für die Hansestadt Stralsund die nach Nahverkehrsplan
„verkehrlich optimale Erschließung“ durch den Städtischen Nahverkehr in den
Jahren 2014 und 2015 ohne zusätzliche städtische Kosten gegeben.
zu 2.
Unter Initiative
des Oberbürgermeisters bemisst sich das Angebot des ÖPNV nach wie vor nach dem
im Nahverkehrsplan aufgeführten Standard der „verkehrlich optimalen
Erschließung“. Diese berücksichtigt u. a. den 30-min. Takt der Linie 1 und
Linie 6 sowie den 15-min. Takt der Linien 3 und 4. Auch entsprechend dieser
Vorgaben wurde der Winterfahrplan 2015/2016 eingeführt.
Mit der
Einführung des Winterfahrplans wurde eine weitere Vorgabe des Nahverkehrsplans
umgesetzt, nämlich die Verbesserung der Stadt-Umland-Anbindung. Hierzu wurde
die Linie 1 nach Parow verlängert und die neuen Stadtbuslinien 8 und 9
eingerichtet, die das westliche und südliche Umland an Stralsund anbinden.
Diese zusätzlichen Nahverkehrsangebote wurden zulasten der Linie 2 realisiert,
so dass die geleisteten Fahrplankilometer insgesamt ungefähr gleich geblieben
sind. Diese Maßnahmen einschließlich der Zusammenlegung der Linie 2 mit der
Linie 1 sind Bestandteil des vom Kreistag beschlossenen Nahverkehrsplans, sind
aber unabhängig von der Evaluierung bzgl. der Fragestellung, ob das
Nahverkehrsangebot von der derzeitigen verkehrlich optimalen Erschließung auf
den Mindestbedienungsstandard zurückgefahren wird.
Gemäß Beschluss
2015-VI-10-0315 der Bürgerschaftssitzung vom 10.12.2015 hat zudem der
Oberbürgermeister mit Schreiben vom 06.01.2016 den Landrat aufgefordert, nach
Möglichkeiten zur Verbesserung des Linienangebotes auf der Linie 2 zu suchen.
Der Aufgabenträger bewertet derzeit im Sinne des Beschlusses das bestehende
Verkehrsangebot und prüft im Rahmen des beschlossenen Standards zur
„verkehrlich optimalen Erschließung“ und des Finanzierungsrahmens Anpassungen
im Fahrtenangebot mit Sommerfahrplan 2016. Vorschläge hierzu wurden bereits auf
der Nahverkehrskonferenz am 17. Februar durch die Verkehrsgesellschaft
Vorpommern-Rügen genannt.
Herr Jungnickel hat keine Nachfrage. Er zieht den Antrag auf Aussprache zurück.