Sitzung: 08.03.2016 Ausschuss für Familie, Sicherheit und Gleichstellung (beendet)
Herr Krusch informiert, dass es gewerberechtlich keine Registrierungspflicht für Prostituierte gibt.
Das Prostitutionsgesetz des Bundes wurde 2002 erarbeitet und 2007 überarbeitet.
Das Prostituiertenschutzgesetz ist in Erarbeitung, aber derzeit noch nicht beschlossen worden. Es könnte nach derzeitigem Stand zum 01.Juli 2017 in Kraft treten.
Es ist vorgesehen, dass eine Anmeldung Pflicht wird und die Frauen an einer gesundheitlichen Beratung in einer öffentlichen Einrichtung teilnehmen müssen.
Der Menschenhandel und die Zwangsprostitution werden durch die Polizei überwacht.
Herr Kremser ist der Meinung, dass der Stadt alle Wohnungen, wo Prostitution stattfindet, bekannt sein sollten.
Frau Dr. Stahlberg teilt mit, dass es auch die sogenannte „Hausfrauenprostitution“ gibt. Auch hier erfolgt keine Registrierung.
Frau Ehlert erfragt, ob auch in Mehrfamilienhäusern der Prostitution nachgegangen wird.
Dazu teilt Herr Krusch mit, dass dies möglich sein könnte.
Herr Krusch informiert, dass das Bundesjustizministerium an den Themen Zwangsprostitution und Menschenhandel arbeitet.
Die Ausschussmitglieder einigen sich, das Thema zu gegebener Zeit erneut auf die Tagesordnung zu setzen.