Beschluss: verwiesen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Frau Hermann teilt mit, dass in der Ausschusssitzung im Oktober 2014 der Antrag mehrheitlich befürwortet wurde, das Ehrenamt in die Zugangsvoraussetzungen des Strelapasses mitaufzunehmen. Ferner führt sie aus, dass der Strelapass für das Vorhaben ungeeignet sei, da er ein Familien- und Sozialpass ist und somit für einen anderen Personenkreis gedacht ist. Vordergründig soll damit Sozialschwächeren der Zugang zum kulturellen und gesellschaftlichen Leben erleichtert werden. Die Ehrenamtscard ist ausschließlich für die Auszeichnung und Würdigung von Ehrenamtlichen gedacht und hat infolgedessen keine Gemeinsamkeiten hinsichtlich der Aufgaben des Strelapasses. Für die Erweiterung der Würdigung der Ehrenamtlichen empfiehlt sich eine Ergänzung in der Ehrenbürgerrechtssatzung. Recherchen in anderen Bundesländern haben ergeben, dass in Bezug zur Ehrenamtscard typischerweise die zuständige Organisation einen Ehrenamtlichen vorschlägt, welcher seit mindestens drei Jahren keine anderweitigen Ausgleichszahlungen erhalten haben muss. Die ausgehändigte Ehrenamtscard ist für drei Jahre gültig. Der Zuständigkeitsbereich des Strelapasses ist überwiegend auf Einrichtungen der Hansestadt Stralsund beschränkt und durch eine Erweiterung des Personenkreises, welcher Vergünstigungen für Museen, die Stadtbibliothek und die Musikschule erhält, entstehe ein Widerspruch mit dem Ziel von Mehreinnahmen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung.

 

Frau Bartel äußert sich dahingehend, dass die Ehrenamtscard für die Stärkung des Ehrenamts gedacht sei. Zudem stimmt sie Frau Hermann hinsichtlich der wirtschaftlichen Gratwanderung zu und ergänzt, dass in Zukunft die Hilfe von Freiwilligen weiter zunehmen wird und man darauf angewiesen sei. Deswegen ist die Ehrenamtscard wichtig und sinnvoll.

 

Frau von Allwörden fasst zusammen, dass die Einarbeitung des Ehrenamts in den Strelapass nicht empfehlenswert ist und ebenso keine neuen Erkenntnisse zur Ehrenamtscard vorliegen. Sie erkundigt sich bei allen Ausschussmitgliedern, ob eine weitere Beratung gewünscht wird. Frau von Allwörden schlägt vor das Thema an die Fraktionen zur Beratung weiter zu geben.

 

Auf die Frage von Frau Dibbern informiert Frau Hermann, dass die Änderung der Ehrenbürgerrechtssatzung nicht problematisch sei.

 

 

Frau von Allwörden stellt den Antrag auf Verweisung zur Beratung in die Fraktion zur Abstimmung.

 

 

Die Ausschussmitglieder haben keine weiteren Fragen.

 


Abstimmung: 9 Zustimmungen 0 Gegenstimmen 0 Stimmenhaltungen