Sitzung: 02.02.2016 Ausschuss für Finanzen und Vergabe
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 3, Enthaltungen: 0
Herr Spitz gibt Informationen zur überarbeiteten Vorlage und führt detailliert die Änderungen auf.
Herr Quintana Schmidt schildert, dass seine Fraktion Linke offene Liste begrüßt, dass keine Gebührenerhöhungen für Stralsunder Kinder vorgesehen sind. Des Weiteren sei es ungerecht, dass Kinder außerhalb von Stralsund mehr zahlen sollen. Für die Konsolidierung des Haushaltes dürfen keine Gebühren für die Nutzung der Musikschule erhöht werden.
Herr Quintana Schmidt weist auf realisierbare Nachweismöglichkeiten für Kinder alleinerziehender Elternteile hin und fragt, warum die Ermäßigung für diese Kinder nicht für Nutzer außerhalb Stralsunds eingeführt wird.
Herr Spitz erläutert, dass durch das Sachgebiet Meldewesen der Stadtverwaltung die Auskunft erteilt wurde, dass nur für die im Stadtgebiet gemeldeten alleinerziehenden Elternteile ein stichprobenartiger Abgleich der Daten erfolgen kann. Ein kompletter Abgleich kann nicht erfolgen, da dies verwaltungstechnisch durch die Musikschule nicht erfüllbar ist.
Herr Quintana Schmidt schlägt vor, auch mit anderen Meldewesen im Landkreis Vorpommern-Rügen das Gespräch zu suchen.
Herr Spitz betont, dass eine solche Prüfung verwaltungstechnisch für die Musikschule nicht machbar wäre.
Herr R. Kuhn schließt sich Herrn Quintana Schmidt an, dass es keine Unterschiede nach dem Wohnsitz für zu zahlende Gebühren geben darf, da die Musikschule einen Bildungsauftrag hat. Weiterhin schlägt er vor, die Beratung auszusetzen und eine Prüfung einzuholender Meldedaten von Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Rügen vorzunehmen.
Herr Kinder schildert, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Gebührenerhöhung der Musikschule, der Bibliothek und die Gebühreneinführung für Hallen und Sportplatznutzungen als ungeeignet sieht, um den Haushalt der Hansestadt Stralsund zu sanieren. Ebenso sei der unterschiedliche Gebührensatz je nach Wohnsitz ungerecht. Eine Ermäßigung der Gebühren aufgrund der Stellung als alleinerziehendes Elternteil ist ungeeignet, da ein solcher Status nicht zweifelsfrei auf finanzielle Nöte hinweist.
Herr Kinder informiert sich, nach welchen Kriterien Musikschüler ausgesucht werden.
Herr Spitz erörtert, dass sich durch die Gebührenänderung neue Fragestellungen ergeben werden. Bisher erfolgte die Auswahl nach folgenden Kriterien:
1. nach Anmeldedatum
2. nach Wohnsitz in Stralsund
3. nach bisherigem Bildungsweg bei der Musikschule
Aus kaufmännischer Sicht ergeben sich neue Gesichtspunkte bezüglich der Haushaltskonsolidierung. Eine abschließende Beantwortung der Frage kann Herr Spitz nicht erbringen, da die Nachfrage und somit die Warteliste groß sind. Zurzeit sind somit die Musikschule Stralsunds und auch die des Landkreises Vorpommern-Rügen voll ausgelastet. Schüler, die für einen Zeitraum eine andere Musikschule besucht haben, sind oftmals zurück zur Stralsunder gekommen, da sie diese sehr schätzen.
Herr R. Kuhn merkt an, dass mit der Stadt-Umland-Problematik nach der Landesraumentwicklungsplanung einige Orte weggefallen sind, da eine Verknüpfung mit der Hansestadt Stralsund nicht gegeben war.
Auch dieser Punkt sollte bei der unterschiedlichen Gebührenerhebung berücksichtigt werden.
Frau Lewing bedankt sich bei der Stadtverwaltung für die geleistete Arbeit und schildert, dass es keine Alternativvorschläge von anderen Fraktionen zu diesem Thema gab.
Des Weiteren gibt Frau Lewing bekannt, dass die Hansestadt Stralsund bereits die Musikschule des Landkreises bereits mitfinanziere. Kinder und Jugendliche haben die Auswahl zwischen dem Besuch der Landkreismusikschule und der Wahrnehmung des qualitativ hochwertigen Angebots der Stralsunder Musikschule.
Herr Quintana Schmidt informiert sich, wie viele auswärtige Kinder derzeit zur Musikschule gehen.
Herr Spitz verweist auf die Anlage 4 und schildert, dass zur Zeit der vorgenommenen Kalkulationen von etwa 1000 Belegungen ca. 20% auswärtige Schüler waren. Dieser Prozentsatz blieb durchschnittlich gleichbleibend.
Herr Kinder hebt hervor, dass der Unterschied zwischen den Gebührengruppen groß ist und bei einem angenommenen Rückgang der auswärtigen Schülerzahlen kein positiver Effekt für die Haushaltskonsolidierung bewirkt werden würde. Eine Abgabe der Zuständigkeit an den Landkreis wäre ein denkbarer Schritt, um eine Finanzierung der Stralsunder Musikschule durch die Kreisumlage möglich zu machen.
Herr Bauschke sieht die Übertragung der Zuständigkeit als den falschen Weg an mit Verweis auf die damaligen Aufgaben „Nahverkehr“ und „Abfallentsorgung“.
Die Auswirkungen der neuen Satzung kann man nicht voraussagen, jedoch lassen sich nachträglich bei Bedarf Nachbesserungen und Anpassungen vornehmen.
Herr R. Kuhn betont, dass es ihm nicht um die Haushaltskonsolidierung, sondern um die Bildungsgleichheit für jeden geht. Familien mit hohem Einkommen sollten mehr Gebühren bezahlen, bedürftige Familien weniger.
Herr Kinder erläutert, dass es keinen Alternativvorschlag seitens seiner Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gab, da alle Ausschussmitglieder ehrenamtlich arbeiten und auf einen Vorschlag von der Stadtverwaltung gewartet wurde. Als Vorschlag gibt Herr Kinder bekannt, dass alle Kinder, die auswärts von der Hansestadt Stralsund wohnen, die Gebühren der Musikschule des Landkreises Vorpommern-Rügen an die Stralsunder Musikschule zahlen.
Die Ausschussmitglieder haben keine weiteren Fragen zu der Vorlage.
Herr Meier stellt
den Antrag auf Zurückstellung von Herrn R. Kuhn zur Abstimmung.
Abstimmung: 3
Zustimmungen 5 Gegenstimmen 0 Stimmenthaltungen
Der Antrag wurde
abgelehnt.
Herr Meier stellt die Vorlage zur Abstimmung:
Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft die Vorlage B 0002/2015 gemäß Beschlussempfehlung zu beschließen.
Abstimmung: 5 Zustimmungen 3 Gegenstimmen 0 Stimmenthaltungen