Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

Wird sich die Wohnungsbaugesellschaft der Hansestadt um Fördermittel aus dem von der Landesregierung angelegten Fonds zur Sanierung für nicht oder kaum vermietbare Wohnungen bemühen?

Wie viele Wohnungen, die den Förderkriterien entsprechen, hat die SWG in ihrem Bestand und wo sind diese Wohnungen schwerpunktmäßig gelegen?

In welcher Größenordnung wird die SWG Mittel beantragen, wenn die oberen beiden Kriterien erfüllt sind?

 

Herr Vetter beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

zu 1.     

Es wird davon ausgegangen, dass Frau Bartel das vom Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus erlassene Sonderprogramm zur Förderung der Instandsetzung von Wohnraum für benachteiligte Haushalte meint. Gegenstand der Förderung ist die Instandsetzung von leer stehenden Miet- und Genossenschaftswohnungen, durch die Wohnungen auf Dauer ganz oder teilweise wieder zu Wohnzwecken nutzbar gemacht werden. Zuwendungen können im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Deckung der Gesamtausgaben im Wege der Anteilfinanzierung gewährt werden.

 

Der Zuschuss kann bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu  6.000,00 Euro je Wohnung betragen.

 

Weiterhin gibt es Kriterien, die im Rahmen der Beantragung berücksichtigt werden müssen. Es wird an dieser Stelle auf den kompletten Wortlaut der Fördergrundsätze für das Sonderprogramm verwiesen, da das Vortragen den jetzigen zeitlichen Rahmen übersteigt.

 

zu 2.     

Die Stralsunder Wohnungsbaugesellschaft hat mehr als 300 Wohnungen, die auf Grund ihres Zustandes schwer vermietbar sind. Die Anzahl der Wohnungen, um Fördermittel in Anspruch nehmen zu können, ist allerdings dadurch eingeschränkt, dass sich mindestens sechs Wohnungen, die instandgesetzt werden sollen, in einem Gebäude befinden müssen.

 

Somit ist die Möglichkeit sehr eingeschränkt. Aus heutiger Sicht wurde ein Antrag für drei Gebäude á sechs Wohnungen gestellt. Diese befinden sich in Knieper West, Knieper Nord und Grünhufe.

 

zu 3.     

Der Betrag, der im Rahmen der Förderung bisher beantragt wurde, umfasst für 18 Wohnungen 54 TEUR. Das heißt die SWG muss mindestens 108 TEUR für diese Wohnungen beauftragen. Als Anmerkung gibt Herr Vetter den Hinweis, dass im Durchschnitt bei der SWG für Instandsetzung pro Wohnung ca. 12 – 15,0 TEUR investiert werden. Im Jahr 2015 sind etwa 150 Wohnungen mit einem Gesamtbetrag von ca. 1.800 TEUR instandgesetzt worden, sodass die Förderungen nur einen geringen Teil der Gesamtinvestitionen ausmacht.

 

Die Einreicherin verzichtet auf die beantragte Aussprache.