Anfrage:
Wird sich die
Wohnungsbaugesellschaft der Hansestadt um Fördermittel aus dem von der
Landesregierung angelegten Fonds zur Sanierung für nicht oder kaum vermietbare
Wohnungen bemühen?
Wie viele
Wohnungen, die den Förderkriterien entsprechen, hat die SWG in ihrem Bestand
und wo sind diese Wohnungen schwerpunktmäßig gelegen?
In welcher
Größenordnung wird die SWG Mittel beantragen, wenn die oberen beiden Kriterien
erfüllt sind?
Herr Vetter
beantwortet die Anfrage wie folgt:
zu 1.
Es wird davon
ausgegangen, dass Frau Bartel das vom Ministerium für Wirtschaft, Bau und
Tourismus erlassene Sonderprogramm zur Förderung der Instandsetzung von Wohnraum
für benachteiligte Haushalte meint. Gegenstand der Förderung ist die
Instandsetzung von leer stehenden Miet- und Genossenschaftswohnungen, durch die
Wohnungen auf Dauer ganz oder teilweise wieder zu Wohnzwecken nutzbar gemacht
werden. Zuwendungen können im Rahmen der Projektförderung als nicht
rückzahlbare Zuschüsse zur Deckung der Gesamtausgaben im Wege der
Anteilfinanzierung gewährt werden.
Der Zuschuss kann
bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 6.000,00 Euro je Wohnung betragen.
Weiterhin gibt es
Kriterien, die im Rahmen der Beantragung berücksichtigt werden müssen. Es wird
an dieser Stelle auf den kompletten Wortlaut der Fördergrundsätze für das
Sonderprogramm verwiesen, da das Vortragen den jetzigen zeitlichen Rahmen übersteigt.
zu 2.
Die Stralsunder
Wohnungsbaugesellschaft hat mehr als 300 Wohnungen, die auf Grund ihres
Zustandes schwer vermietbar sind. Die Anzahl der Wohnungen, um Fördermittel in
Anspruch nehmen zu können, ist allerdings dadurch eingeschränkt, dass sich
mindestens sechs Wohnungen, die instandgesetzt werden sollen, in einem Gebäude
befinden müssen.
Somit ist die
Möglichkeit sehr eingeschränkt. Aus heutiger Sicht wurde ein Antrag für drei
Gebäude á sechs Wohnungen gestellt. Diese befinden sich in Knieper West,
Knieper Nord und Grünhufe.
zu 3.
Der Betrag, der im
Rahmen der Förderung bisher beantragt wurde, umfasst für 18 Wohnungen 54 TEUR.
Das heißt die SWG muss mindestens 108 TEUR für diese Wohnungen beauftragen. Als
Anmerkung gibt Herr Vetter den Hinweis, dass im Durchschnitt bei der SWG für
Instandsetzung pro Wohnung ca. 12 – 15,0 TEUR investiert werden. Im Jahr 2015
sind etwa 150 Wohnungen mit einem Gesamtbetrag von ca. 1.800 TEUR
instandgesetzt worden, sodass die Förderungen nur einen geringen Teil der
Gesamtinvestitionen ausmacht.
Die Einreicherin verzichtet auf die beantragte Aussprache.