Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung für eine Entwicklung des Areals 

    Heinrich-Heine-Ring / Kedingshäger Straße / Vogelwiese / Heinrich-von-Stephan-   

    Straße (Flurstücke 10/9 und 109/25 in der Flur 7 der Gemarkung Stralsund)?

2. Welche Maßnahmen ergreift die Stadtverwaltung, um die Innenverdichtung im    

    Stadtgebiet voranzutreiben und somit Bebauungen in Außenbereichen so gering wie   

    möglich zu halten?

3. Gibt es mittlerweile Bemühungen der Stadtverwaltung ein Baulückenkataster für die   

    Hansestadt zu erarbeiten und wenn nein, warum nicht?

 

Herr Wohlgemuth beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

1.           

Für das Areal hat die Bürgerschaft der Hansestadt 2007 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 58 “Wohngebiet östlich der Heinrich-von-Stephan-Straße“ gefasst. Der damalige Eigentümer der Fläche beabsichtigte als Vorhabenträger eine Entwicklung des Areals zu einem Wohngebiet und die Ansiedlung eines Senioren und Pflegeheimes.

2015 fand ein Eigentumswechsel statt. Der neue Eigentümer beabsichtigt die                Weiterführung des Bebauungsplanes mit der Zielstellung der Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes. Konzeptionelle Abstimmungen mit dem Bauamt laufen derzeit.

 

2.           

Bereits mit der Novelle des Baugesetzbuchs von 2007 wurde der Grundsatz des Vorranges der Innenentwicklung weiter gestärkt. Die Stärkung der Innenentwicklung erfolgt in der Hansestadt Stralsund auf zwei Ebenen:

a) im Rahmen der Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben, beispielhaft sei dafür die aktuelle Wohnungsbauentwicklung durch Nachverdichtung in der Karl-Marx-Straße genannt, und

b) auf Ebene der Bebauungsplanung. Von den 16 seit 2007 rechtskräftigen B-Plänen dienten 13 Pläne Vorhaben der Innenentwicklung (insbesondere Wohnungsbau), zwei Pläne der Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Kleiner Wiesenweg“ und nur ein Plan einer Siedlungsentwicklung im Außenbereich. Von den elf aktuell in Bearbeitung befindlichen B-Plänen beinhalten zwei Pläne eine Industrie- und Gewerbeentwicklung sowie ein Plan eine küstennahe Wohnungsbauentwicklung im Außenbereich; neun B-Pläne dienen der Umsetzung von Vorhaben der Innenentwicklung. Diese Zahlen belegen, dass die Planungspraxis in der Hansestadt Stralsund der konsequenten Stärkung der Innenentwicklung folgt und die Außenentwicklung sich auf besondere und begründete Einzelfälle beschränkt.

 

3.           

2015 wurde eine erste Arbeitsfassung für ein Bauflächenkataster für das gesamte Stadtgebiet erarbeitet, das durch visuelle Luftbildinterpretation, Auswertung des Liegenschaftskatasters und Ortsbegehung die vorhandenen Flächenpotenziale identifiziert. Die Potenziale gliedern sich in die vier Kategorien:

- baureife Flächen,

- Flächen in B-Plänen,

- derzeit bauplanungsrechtlich nicht bebaubare Flächen und

- Flächen mit verschiedenen Restriktionen, die einer weiteren Prüfung bedürfen.

 

Dieser Arbeitsstand wird bereits heute als verwaltungsinterne Arbeitsgrundlage verwendet; die Erarbeitung und Veröffentlichung eines umfassenden Baulandkatasters im Sinne des § 200 Baugesetzbuch wird in erster Linie aufgrund des damit verbundenen Aufwands als unverhältnismäßig und zur Zeit nicht leistbar eingeschätzt.

 

Herr Smyra fragt nach, wann ein Baulückenkataster leistbar wäre.

Herr Wohlgemuth teilt mit, dass dies derzeit noch nicht absehbar ist.

 

Der Einreicher verzichtet auf die beantragte Aussprache.