Anfrage:
1. Welche Möglichkeiten
sieht die Stadtverwaltung für eine Entwicklung des Areals
Heinrich-Heine-Ring / Kedingshäger Straße /
Vogelwiese / Heinrich-von-Stephan-
Straße (Flurstücke 10/9 und 109/25 in der
Flur 7 der Gemarkung Stralsund)?
2. Welche Maßnahmen ergreift die Stadtverwaltung, um die Innenverdichtung
im
Stadtgebiet voranzutreiben und somit
Bebauungen in Außenbereichen so gering wie
möglich zu halten?
3. Gibt es mittlerweile Bemühungen der Stadtverwaltung ein Baulückenkataster
für die
Hansestadt zu erarbeiten und wenn nein,
warum nicht?
Herr Wohlgemuth beantwortet
die Anfrage wie folgt:
1.
Für das Areal hat
die Bürgerschaft der Hansestadt 2007 den Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan Nr. 58 “Wohngebiet östlich der Heinrich-von-Stephan-Straße“
gefasst. Der damalige Eigentümer der Fläche beabsichtigte als Vorhabenträger
eine Entwicklung des Areals zu einem Wohngebiet und die Ansiedlung eines
Senioren und Pflegeheimes.
2015 fand ein
Eigentumswechsel statt. Der neue Eigentümer beabsichtigt die Weiterführung des
Bebauungsplanes mit der Zielstellung der Entwicklung eines allgemeinen
Wohngebietes. Konzeptionelle Abstimmungen mit dem Bauamt laufen derzeit.
2.
Bereits mit der
Novelle des Baugesetzbuchs von 2007 wurde der Grundsatz des Vorranges der
Innenentwicklung weiter gestärkt. Die Stärkung der Innenentwicklung erfolgt in
der Hansestadt Stralsund auf zwei Ebenen:
a) im Rahmen der
Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben,
beispielhaft sei dafür die aktuelle Wohnungsbauentwicklung durch
Nachverdichtung in der Karl-Marx-Straße genannt, und
b) auf Ebene der
Bebauungsplanung. Von den 16 seit 2007 rechtskräftigen B-Plänen dienten 13
Pläne Vorhaben der Innenentwicklung (insbesondere Wohnungsbau), zwei Pläne der
Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Kleiner Wiesenweg“ und nur
ein Plan einer Siedlungsentwicklung im Außenbereich. Von den elf aktuell in
Bearbeitung befindlichen B-Plänen beinhalten zwei Pläne eine Industrie- und
Gewerbeentwicklung sowie ein Plan eine küstennahe Wohnungsbauentwicklung im
Außenbereich; neun B-Pläne dienen der Umsetzung von Vorhaben der
Innenentwicklung. Diese Zahlen belegen, dass die Planungspraxis in der
Hansestadt Stralsund der konsequenten Stärkung der Innenentwicklung folgt und
die Außenentwicklung sich auf besondere und begründete Einzelfälle beschränkt.
3.
2015 wurde eine
erste Arbeitsfassung für ein Bauflächenkataster für das gesamte Stadtgebiet
erarbeitet, das durch visuelle Luftbildinterpretation, Auswertung des
Liegenschaftskatasters und Ortsbegehung die vorhandenen Flächenpotenziale
identifiziert. Die Potenziale gliedern sich in die vier Kategorien:
- baureife Flächen,
- Flächen in
B-Plänen,
- derzeit
bauplanungsrechtlich nicht bebaubare Flächen und
- Flächen mit
verschiedenen Restriktionen, die einer weiteren Prüfung bedürfen.
Dieser Arbeitsstand
wird bereits heute als verwaltungsinterne Arbeitsgrundlage verwendet; die
Erarbeitung und Veröffentlichung eines umfassenden Baulandkatasters im Sinne
des § 200 Baugesetzbuch wird in erster Linie aufgrund des damit verbundenen
Aufwands als unverhältnismäßig und zur Zeit nicht leistbar eingeschätzt.
Herr Smyra fragt
nach, wann ein Baulückenkataster leistbar wäre.
Herr Wohlgemuth
teilt mit, dass dies derzeit noch nicht absehbar ist.
Der Einreicher
verzichtet auf die beantragte Aussprache.