Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 


Herr Hilbert informiert, dass im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) die elf besonders wichtigen Maßnahmen um das Projekt „Begegnungszentrum für die Tribseer Vorstadt in der Lutherkirche“ ergänzt wurden. Alle diese Punkte sind EFRE-konform („Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung“).

 

Herr Meißner legt dar, dass er und seine Fraktion den Punkt 12 „Sanierung der Stadtteiche“ als sehr wichtig erachten. Er  beantragt deswegen den Tausch  von Punkt 12 mit Punkt 9 „Neugestaltung der Karl-Marx-Straße“.

 

Auf die Fragen von Herrn Gottschling antwortet Herr Wohlgemuth, dass Punkt 10 „Ersatzneubau KiTa Altstadt“ nicht an erster Stelle dieses Rankings ist, da hier die Förderfähigkeit aus anderen Töpfen, wie beispielsweise Städtebauförderung zu berücksichtigen ist. Maßnahmen, die weiter oben im Ranking stehen, sind teilweise nur durch das EFRE-Programm förderfähig.

Zum Thema der Untersuchung der „Expertengruppe Städtebaulicher Denkmalschutz“ über mögliche Standorte für Kindertagesstätten ist zu sagen, dass die Problematik der Komplexität mit der Expertengruppe gar nicht diskutiert wurde, sodass dem Vorschlag nicht der Stellenwert beigemessen wird, wie man es denken könnte. Untersuchungen der Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbH (SES) ergaben, dass die Anzahl der benötigten Plätze zentral nur am Standort Mühlenbastion zu realisieren wäre.

 

Herr Suhr hinterfragt, wie die vorliegende Rangliste zustande kommt, warum auf Punkt 4 „Sanierung und Erweiterung der Lutherkirche als Gemeinde- und Begegnungszentrum in der Tribseer Vorstadt“ positioniert ist und welche Konsequenz aus diesem Ranking entsteht.

 

Herr Wohlgemuth beantwortet die Fragen von Herrn Suhr dahingehend, dass die Rangliste mit Hilfe der städtischen Ämter und der SES entwickelt wurde. Hierfür war die schnelle Umsetzbarkeit das wichtigste Kriterium, da das EFRE-Programm Fristen vorsieht. Außerdem spielten die Förderfähigkeit aus anderen Töpfen und die Dringlichkeit eine Rolle. Herr Wohlgemuth kann nicht garantieren, dass all diese Maßnahmen durch EFRE gefördert werden. Die Lutherkirche ist nicht im künftigen Bereich des Sanierungsgebietes und infolgedessen nicht städtebauförderfähig.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Meißner zum Tausch des Punktes 12 mit Punkt 9 abstimmen.

 

9 Zustimmungen             0 Gegenstimmungen                    0 Stimmenthaltungen

 

Herr Lastovka lässt über die geänderte Gesamtvorlage abstimmen.

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft die geänderte Vorlage B 0075/2015 zu beschließen.


Abstimmung: 9 Zustimmungen                0 Gegenstimmungen                    0 Stimmenthaltungen