Sitzung: 14.01.2016 Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung (beendet)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 0075/2015
Herr Hilbert
informiert, dass im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK)
die elf besonders wichtigen Maßnahmen um das Projekt „Begegnungszentrum für die
Tribseer Vorstadt in der Lutherkirche“ ergänzt wurden. Alle diese Punkte sind
EFRE-konform („Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung“).
Herr Meißner legt
dar, dass er und seine Fraktion den Punkt 12 „Sanierung der Stadtteiche“ als
sehr wichtig erachten. Er beantragt
deswegen den Tausch von Punkt 12 mit
Punkt 9 „Neugestaltung der Karl-Marx-Straße“.
Auf die Fragen von
Herrn Gottschling antwortet Herr Wohlgemuth, dass Punkt 10 „Ersatzneubau KiTa
Altstadt“ nicht an erster Stelle dieses Rankings ist, da hier die
Förderfähigkeit aus anderen Töpfen, wie beispielsweise Städtebauförderung zu
berücksichtigen ist. Maßnahmen, die weiter oben im Ranking stehen, sind
teilweise nur durch das EFRE-Programm förderfähig.
Zum Thema der
Untersuchung der „Expertengruppe Städtebaulicher Denkmalschutz“ über mögliche
Standorte für Kindertagesstätten ist zu sagen, dass die Problematik der
Komplexität mit der Expertengruppe gar nicht diskutiert wurde, sodass dem
Vorschlag nicht der Stellenwert beigemessen wird, wie man es denken könnte.
Untersuchungen der Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbH (SES) ergaben,
dass die Anzahl der benötigten Plätze zentral nur am Standort Mühlenbastion zu
realisieren wäre.
Herr Suhr
hinterfragt, wie die vorliegende Rangliste zustande kommt, warum auf Punkt 4
„Sanierung und Erweiterung der Lutherkirche als Gemeinde- und Begegnungszentrum
in der Tribseer Vorstadt“ positioniert ist und welche Konsequenz aus diesem
Ranking entsteht.
Herr Wohlgemuth
beantwortet die Fragen von Herrn Suhr dahingehend, dass die Rangliste mit Hilfe
der städtischen Ämter und der SES entwickelt wurde. Hierfür war die schnelle
Umsetzbarkeit das wichtigste Kriterium, da das EFRE-Programm Fristen vorsieht.
Außerdem spielten die Förderfähigkeit aus anderen Töpfen und die Dringlichkeit
eine Rolle. Herr Wohlgemuth kann nicht garantieren, dass all diese Maßnahmen
durch EFRE gefördert werden. Die Lutherkirche ist nicht im künftigen Bereich
des Sanierungsgebietes und infolgedessen nicht städtebauförderfähig.
Der Vorsitzende
lässt über den Antrag von Herrn Meißner zum Tausch des Punktes 12 mit Punkt 9
abstimmen.
9 Zustimmungen 0 Gegenstimmungen 0 Stimmenthaltungen
Herr Lastovka lässt
über die geänderte Gesamtvorlage abstimmen.
Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft die geänderte Vorlage B 0075/2015 zu beschließen.
Abstimmung: 9 Zustimmungen 0 Gegenstimmungen 0 Stimmenthaltungen