Frau Lieckfeld erläutert, dass ein Abonnement-Modell in die Satzung eingearbeitet ist und über die Benutzungsordnung informiert wird, dass dies nur in Kombination mit einer Mitgliedschaft über 2 Jahre Anwendung findet.

 

Frau Dr. Carstensen erfragt, ob es weiterhin eine Information gibt, wenn der Rückgabetermin versäumt wurde.

Frau Lieckfeld antwortet, dass es diese Mahnung weiterhin geben wird.

 

Herr Hofmann informiert sich, ob Menschen mit Migrationshintergrund eine Kostenbefreiung genießen.

Frau Lieckfeld erörtert, dass Migranten mit Aufenthaltsgestattung die Bibliothek kostenlos nutzen dürfen. Diese Nutzung ist für drei Monate befristet; nach Ablauf der Zeit ist ein Nachweis über den Aufenthaltsstatus notwendig. Bei einer Aufenthaltserlaubnis ist die ermäßigte Jahresgebühr fällig.

 

Herr Hofmann teilt mit, dass die Verdreifachung der Gebühren nur dann gilt, wenn alle drei Komponenten genutzt werden.

Frau Lieckfeld bestätigt diese Aussage und verweist auf die Kombinierbarkeit der benötigten Bestandteile, sowie die günstigere Abonnement-Lösung aller Teile.

 

Auf die Frage von Frau Schüler gibt Frau Lieckfeld bekannt, dass die Kooperationspartner verschiedene Schulen und Kindergärten sind.

 

Herr Wiese merkt an, dass die Bürgerinitiative viel bewirkt hat.

 

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft die Vorlage B 0007/2015 gemäß Beschlussempfehlung zu beschließen.


Abstimmung: 6 Zustimmungen 2 Gegenstimmen 0 Stimmenthaltungen