Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

1.        

Wie viele Anfragen oder Einwendungen wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Bürger oder Träger öffentlicher Belange bei der Verwaltung eingereicht?

2.        

Wie ist der Sachstand bei der Einarbeitung dieser Anfragen und Einwendungen in die
laufende Planung?

3.        

Ist aufgrund der Eingaben - insbesondere aus landschafts- oder naturschutzrechtlicher Sicht - mit einer wesentlichen Änderung der bisherigen Planvorgaben zu rechnen?

 

Herr Wohlgemuth beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

zu 1)

Im Rahmen der ersten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind 43 Stellungnahmen mit Anregungen oder Hinweisen eingegangen.

 

zu 2)

Die eingegangenen Stellungnahmen sind von den beauftragten Planungsbüros in Abstimmung mit der Stadtverwaltung geprüft worden. Die relevanten Anregungen sollen  im Entwurf zum Bebauungsplan berücksichtigt werden. Deshalb überarbeiten nun die Büros die Planunterlagen. Nach jetzigem Kenntnisstand wird der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss voraussichtlich im  2. Quartal 2016 in die Bürgerschaft eingebracht werden.

 

zu 3)

Die Aussagen zum Landschaftsraum und zum Naturschutz werden aufgrund der Anregungen überarbeitet und ergänzt. Bezüglich dieser Belange ist mit wesentlichen Planungsänderungen nicht zu rechnen.

 

Frau Kindler dankt für die Beantwortung der Anfrage und verzichtet auf die beantragte Aussprache.