Anfrage:
1.
Wie
viele Anfragen oder Einwendungen wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit durch Bürger oder Träger öffentlicher Belange bei der
Verwaltung eingereicht?
2.
Wie
ist der Sachstand bei der Einarbeitung dieser Anfragen und Einwendungen in die
laufende Planung?
3.
Ist
aufgrund der Eingaben - insbesondere aus landschafts- oder
naturschutzrechtlicher Sicht - mit einer wesentlichen Änderung der bisherigen
Planvorgaben zu rechnen?
Herr
Wohlgemuth beantwortet die Anfrage wie folgt:
zu 1)
Im
Rahmen der ersten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind 43
Stellungnahmen mit Anregungen oder Hinweisen eingegangen.
zu 2)
Die
eingegangenen Stellungnahmen sind von den beauftragten Planungsbüros in
Abstimmung mit der Stadtverwaltung geprüft worden. Die relevanten Anregungen
sollen im Entwurf zum Bebauungsplan
berücksichtigt werden. Deshalb überarbeiten nun die Büros die Planunterlagen.
Nach jetzigem Kenntnisstand wird der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
voraussichtlich im 2. Quartal 2016 in
die Bürgerschaft eingebracht werden.
zu 3)
Die
Aussagen zum Landschaftsraum und zum Naturschutz werden aufgrund der Anregungen
überarbeitet und ergänzt. Bezüglich dieser Belange ist mit wesentlichen
Planungsänderungen nicht zu rechnen.
Frau Kindler dankt für die Beantwortung der Anfrage und verzichtet auf die beantragte Aussprache.