Herr Kinder ist der Meinung, dass hier relativ alte Spenden bestätigt werden sollen.

Frau Westphal informiert, dass es eine Dienstanweisung der Verwaltung gibt. Es wurde hier eine Sammelvorlage erarbeitet. Die Annahmen werden erst nach Abschluss der Maßnahmen erteilt. Es entstehen keine Nachteile für die Hansestadt Stralsund als Spendenempfänger.

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft die Vorlage B 0058/2015 gemäß Beschlussempfehlung zu beschließen.


Abstimmung: 8 Zustimmungen 0 Gegenstimmen 0 Stimmenthaltungen