Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

  1. Beabsichtigt der Seehafen Stralsund, in einem näheren Zeitraum, den Umschlagsbetrieb vom jetzigen Standort in seiner Gesamtheit in den Südhafen bzw. zu den Kais Richtung Franzenshöhe zu verlegen?
  2. Sollte dieses der Fall sein, welchen Zeitplan gibt es für die Verlegung?
  3. Gibt es in der Stadtverwaltung bereits Pläne, wie das dann frei werdende Gelände genutzt werden soll?

 

Herr Koos beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

zu 1)

Nach wie vor werden zwischen 45 und 50 % des jährlichen Umschlags im Seehafen Stralsund im Betriebsteil Nordhafen (LP 10 – LP 16) umgeschlagen. Mit Ende des Jahres 2015 wird dieser Anteil voraussichtlich bei 47 % der Gesamttonnage liegen. Nautische Nachteile gegenüber den Anlagen im Südhafen durch die zwangsläufige Passage der Ziegelgrabenbrücke werden durch die enormen Vorteile aus der direkten Anbindung an das Streckennetz der DB Netz AG, durch die komplexe Gleisanlage des Nordhafens selbst kompensiert. Diese erlauben den Eingang und die Abfertigung von Ganzzügen bis 450 m Länge mit einem vergleichsweise geringen Maß an Rangier- und Zugteilungs-/ Zugbildungsaufwand. Gleichwertige Abläufe sind im Betriebsteil Südhafen nicht realisierbar.

 

Die weitere Nutzung der Hafeninfrastruktur des Nordhafens ist unerlässlich für den Hafen- und Lagerbetrieb, zur Sicherstellung der durch die verladende Wirtschaft geforderten und erwarteten Dienstleistungen. Eine Verlagerung des Umschlagbetriebs aus dem Nordhafen ist in „näherer“ Zeit nicht vorgesehen und könnte nur sukzessive unter der Maßgabe erfolgen, dass adäquater Infrastrukturersatz vorhanden ist bzw. geschaffen würde. Anderenfalls droht Umschlagmengen- und Bedeutungsverlust.

 

zu 2)

 

Da zurzeit keine Umverlagerung stattfindet, gibt es keinen Zeitplan.

 

zu 3)

Solange die nördlich gelegenen Hafenbereiche für die wirtschaftliche Nutzung durch den Seehafen eine maßgebliche Rolle spielen, wird auch seitens der Stadtverwaltung die Entwicklung neuer oder alternativer Nutzungskonzepte für diese Flächen als nicht hilfreich erachtet.

 

Der Einreicher verzichtet auf die beantragte Aussprache.