Herr Gueffroy macht zu Beginn deutlich, dass für ein Vertreterbegehren immer eine wichtige Entscheidung des eigenen Wirkungskreises vorliegen muss. Eine Prüfung hat ergeben, dass ein Vertreterbegehren im Zusammenhang mit der Zielvereinbarung grundsätzlich zulässig ist.

Herr Gueffroy betont, dass jeder Einzelfall auf seine Zulässigkeit für ein Begehren neu geprüft werden muss.

Außerdem muss die Frage für ein Bürgerbegehren eindeutig formuliert sein. Es muss erkennbar sein, welche Tragweite ein Beschluss hat, was genau das Ziel ist und welche Folgen sich daraus ergeben.

Weiterhin muss die Frage mit ja oder nein beantwortet werden können und sie muss eindeutig formuliert werden. Als weitere Voraussetzung muss ein Kostendeckungsvorschlag genannt werden.

 

Frau Harder ergänzt, dass die Zielvereinbarung demnächst von Herrn Minister Brodkorb unterschrieben werden soll und dann die Arbeitsgruppen gebildet werden.

Herr Pieper erfragt, wie hoch die Kosten zur Durchführung eines Bürgerbegehrens sind.

Die Kosten liegen zwischen 30.000€ – 50.000€. Nur weil Kosten verursacht werden würden, dürfte die Durchführung eines Bürgerbegehrens nicht abgelehnt werden.   

 

 Herr Werner findet, dass die entscheidende Frage ist, welche Größe von Theater die Stadt sich leisten kann. Auch Frau Bartel möchte das Theater erhalten, geht aber davon aus, dass eine Eigenständigkeit nicht finanzierbar ist.

 

Frau Harder erklärt, dass durch die unterschiedlichen Arbeitsgruppen die verschiedenen Möglichkeiten geprüft werden sollen. Die abschließende Entscheidung trifft dann die Bürgerschaft.

 

Herr Hoffmann würde sich wünschen, dass verschiedene Varianten zum Erhalt des Theaters durchgerechnet würden, um so die unterschiedlichen Möglichkeiten besser ausloten zu können.

 

Auf den Einwand von Herrn Gueffroy erwidert Herr Werner, dass es sich bei einer möglichen Eigenständigkeit des Theaters um das bereits bestehende Theater Vorpommern  handeln soll und nicht um ein eigenständiges Theater Stralsund.

 

Herr Lewing erinnert an die eventuell wegfallenden Arbeitsplätze.

 

Herr Werner weist darauf hin, dass der Landkreis im Vergleich zu den Städten einen vergleichsweise geringen Anteil der Kosten für das Theater trägt.

Er spricht sich dafür aus, einen möglichen Bürgerentscheid nicht völlig zu kippen. Es muss eine Alternative entwickelt werden, über die dann durch einen Bürgerentscheid abgestimmt werden kann.

 

Herr Gueffroy gibt zu bedenken, dass jederzeit an einer Alternative gearbeitet werden kann und auch der bereits abgelehnte Vorschlag kann überarbeitet werden.

 

Frau Kraska-Röll erkundigt sich, ob die Zielvereinbarung durch die Verantwortlichen bereits unterzeichnet wurde.

Frau Harder bestätigt dies und ergänzt, dass nur noch auf die Unterschrift des zuständigen Ministers gewartet wird.   

 

Herr Werner plädiert für eine Alternative zur Fusion, weil er damit rechnet, dass diese am Ende günstiger ist.

 

Frau Harder macht nochmal deutlich, dass momentan kein Bürgerbegehren ansteht, da es keine neuen Erkenntnisse gibt, die ein solches rechtfertigen. Sobald es Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen gibt, kann dies erneut beraten werden. 

 

Herr Gueffroy erklärt noch einmal, warum ein Bürgerbegehren im Zusammenhang mit der Zielvereinbarung möglich gewesen wäre und weist darauf hin, dass ein Begehren bei jedem Zwischenschritt zur Fusion, der Rechtsfolgen hat bzw. Rechtswirkung entfaltet, erneut geprüft werden muss.