Herr Manzke  als Pressesprecher des LK erläutert die Situation, in der sich der Eigenbetrieb für Abfallwirtschaft des LK VR befindet. Die Verträge zum Einsammeln des Mülls laufen ab und hier müssen diesbezüglich für die künftige Zeit Ausschreibungen erfolgen. In Vorbereitung dieser Ausschreibung hat die Verwaltung eine entsprechende Beschlussvorlage erarbeitet und diese zur Diskussion in die beratenden Ausschüsse gegeben. Im Zuge dieser Beratungen hat die Presse berichtet und dabei die Inhalte nicht wahrheitsgemäß wiedergegeben. Dabei ging es um die Grundgebühr, die nicht wie die Presse veröffentlichte von jeder Parzelle künftig zu erheben ist, sondern es soll eine Grundgebühr für die gesamte Kleingartenanlage erhoben werden.

 

Herr Manzke deutet an, dass die Beschlussvorlage in dieser Form wohl nicht den Kreistag passieren wird. Der Landrat wird sich am 08.12.2015 mit den Vertretern der Hansestadt Stralsund, des ehem. Kreises Rügen und Vorpommern zusammensetzen und diese Vorlage noch einmal besprechen.

 

Herr Zaepernick erläutert die Zusammensetzung der Grundgebühr und der Leistungsgebühr.

Herr Lindner hinterfragt noch einmal die Zusammensetzung der Grundgebühr in der Weise, dass aus der künftigen Satzung eindeutig hervorgehen soll, ob die Grundgebühr in Höhe von 15,84 € je Kleingartenanlage oder je Parzelle anfallen soll. Herr Zaeperick nimmt dieses als Hinweis auf.

 

Herr Lindner stellt zur Abstimmung, ob Fragen von anwesenden Gästen der Beratung zugelassen werden sollen. Dieses wird einstimmig beschlossen.

 

Herr Peter Heinemann als Vorsitzender des Landesverbandes M-V teilt mit, dass sich der Landesverband intensiv mit dieser Problematik befasst hat. Er kritisiert, dass der Betrieb für Abfallwirtschaft keinen Unterschied macht zwischen Kleingärtnern und Erholungsgärtnern. In diesem Zusammenhang verweist er auf die Definition im Bundeskleingartengesetz.

 

Herr Heinemann schlägt vor, Kleingartenanlagen, die über ein Vereinshaus verfügen, sollten mit einer Mülltonne versorgt werden. Herr Heinemann empfiehlt für alle anderen Kleingartenanlagen, das bisherige System mit den Müllbeuteln beizubehalten.

 

Herr Riedel bittet Herrn Zaepernick noch einmal den Presseartikel zu erläutern.

Herr Zaepernich erläutert umfänglich die Problematik und bittet anschließend um Hinweise, wie damit verfahren werden könnte.

 

Frau Müller verweist auf den § 7 des Entwurfes, wo Befreiungen von der Beitragspflicht ermöglicht werden und teilt mit, dass der Kreistag noch nicht am Ende der diesbezüglichen Diskussion ist.

Herr Schork (stellvertretender Vorsitzender des Regionalverbandes für Finanzen und Vermögensfragen LK VR) kritisiert die späte Behandlung dieses Themas in der Öffentlichkeit und empfiehlt, das Bewährte beizubehalten.

 

Herr  Wolfgang Bahls (stellv. Vorsitzender des Regionalverbandes Grimmen) weist auf Fehler in dem Entwurf der Satzung hin, wo im § 2, Abs. 2, Satz 20 offensichtlich gegen den § 1 des Bundeskleingartengesetzes verstoßen wird. Hierbei sollte immer wieder auf die überwiegend kleingärtnerische Nutzung geachtet werden.

 

Herr Witzke (Vorsitzender Kleingartenanlage Schwedenschanze e.V. stellt dar, dass der tatsächliche Müllanfall in den Anlagen viel niedriger liegt als bisher angenommen und eine Entsorgung über Mülltonnen nicht gerechtfertigt ist, sondern das System mit den blauen Säcken beibehalten werden sollte.

 

Herr Lindner hinterfragt bei Herrn Zaepernick die Kalkulation  der Müllentsorgung, wie und wo liegt letztendlich die Wirtschaftlichkeit?

Herr Zaepernick verweist auf die Kalkulation, die in der Beschlussvorlage dargestellt wurde und betont, dass dies Zahlen sind, die ihm bisher vorliegen.

 

Herr Joachim Franz (Vors. des Inselverbandes der Gartenfreunde Rügen)

weist daraufhin, dass der ehrenamtliche Vorstand einer Kleingartenanlage nicht für die ordnungsgemäße Befüllung der Mülltonnen verantwortlich gemacht werden kann. Diese Menschen leisten schon viele Dinge in ihrer Freizeit und sollten nun nicht noch weiter für Dinge verantwortlich gemacht werden, die sie nicht beeinflussen können.

 

Herr Nitschke fragt nach der Höhe des Etats und speziell wieviel Geld über diese Maßnahme eingenommen werden soll.

 

Herr Zaepernick kann die für die Kleingärten geplanten Einnahmen aus der Müllentsorgung nicht benennen und stellt ein Rechenbeispiel dar, wie so etwas erfolgen könnte.

 

Herr Riedel bittet Herrn Zaepernick, noch einmal auf die Möglichkeit der Nutzung von Sonderregelungen einzugehen.

Herr Zaepernick erklärt, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht mittels Antrag unter Nachweis eine entsprechende Befreiung von der Entsorgungspflicht zu erhalten.

 

Herr Lewing verweist auf eine dann möglicherweise doppelte Abkassierung der Gartenfreunde.

Frau Müller stellt dar, dass in der künftigen Satzung der Unterschied je Parzelle oder je bewirtschaftete Parzelle berücksichtigt werden soll.

 

Herr Meyer (KV Stralsund) lehnt den vorliegenden Satzungsentwurf ab, weil seiner Meinung nach kein Bedarf dafür vorliegt.

 

Herr Heinemann verweist noch einmal auf die unterschiedliche Herangehensweise bei der Definition Kleingarten nach dem Bundeskleingartengesetz und der Definition eines Erholungsgartens. Die zusätzliche Belastung der Kleingärtner in den Kleingartenanlagen wird mit großer Sicherheit zu weiteren Kündigungen von Gartenverträgen führen und damit zu noch mehr Leerstand in den Anlagen.