Der Ausschuss empfiehlt, das Anliegen des Antrages nicht weiter zu verfolgen.

Eine entsprechende Mitteilung geht an den Präsidenten der Bürgerschaft. 


Frau Marks  erläutert noch einmal den Begriff „essbare Stadt“ analog der Stadt Andernach. Die Stadt Andernach verfügt über nur eine Kleigartenanlage im Vergleich zu Stralsund, wo es 59 Kleingartenanlagen gibt.

Frau Marks verweist auf vorgestellten Karten, wo Obstgehölze in Stralsund vorhanden sind. In zwei Stralsunder Kleingartenanlagen werden Obst und Gemüse zur Versorgung der Stralsunder Tafel angebaut.

Frau Marks schätzt den gegenwärtigen Bestand an Obstbäumen in der Stadt als ausreichend an.

Frau Müller verweist auf ein bundesweites Verzeichnis unter dem Titel „Mundraub und Org.“ und erfragt, ob die Hansestadt Stralsund sich daran beteiligt.

 

Frau Marks erklärt, dass die Hansestadt Stralsund sich nicht daran beteiligt, es aber als eine Möglichkeit ansieht.

 

Frau Müller fragt nach, ob bei Baumfällungen und der anschließenden Neuanpflanzung  Obstbäume verwendet werden können.

 

Frau Marks teilt mit, dass dieses im Rahmen der Baumschutzsatzung nicht möglich ist, aber eine Ausnahme im Altstadtbereich in Abstimmung mit der Denkmalpflege erzielbar wäre. Im Naturschutzgesetz ist vorgesehen, dass auch die Möglichkeit besteht, bei Fällung von geschützten Bäumen eine Ausgleichspflanzung mit Obstgehölzen unter gewissen Umständen vorzunehmen.


9 Zustimmungen        0 Gegenstimmen       1 Stimmenthaltung