Frau Steinfurt informiert, dass es notwendig wird, einen Nachtragshaushaltsplan und eine Nachtragshaushaltssatzung der Bürgerschaft im Dezember zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Sie zitiert die gesetzliche Grundlage aus der Kommunalverfassung M-V, aus der sich die Grundlage ergibt, wann eine Satzung notwendig wird. Weiter weist sie auf die Regelungen in der Hauptsatzung der Hansestadt Stralsund zu den Wertgrenzen hin.

 

Sie führt weiter aus, dass Tatbestände aufgetreten sind, die dieses Erfordernis unterstreichen.

Es besteht ein Zusammenhang mit dem Maritimen Industrie- und Gewerbegebiet. Es wurde eine Vergabe zur Geländeregulierung und Tiefenverdichtung beschlossen. Die Entsorgung des Bauaushubs ist durch den nicht geplanten belasteten Abfall teurer geworden. Die Bau- und Baunebenkosten sind von 2,9 auf 5,3 Mio. € gestiegen.

 

Mit der Rechtsaufsichtsbehörde sind Gespräche geführt worden.

 

Der Zeitplan sieht vor, einen Beschluss in der Bürgerschaftssitzung am 10.12.2015 zu erwirken. Die Beratung im Ausschuss für Finanzen und Vergabe erfolgt dann am 08.12.2015.

 

Herr Meier bittet darum, die Unterlagen elektronisch bis Ende November zur Verfügung zu stellen.

 

Es wird festgelegt, dass Herr Fürst zur nächsten Ausschusssitzung zum Thema Nachtragshaushalt eingeladen werden soll.

 

 

Es erfolgt der Ausschluss der Öffentlichkeit.