Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

  1. Wie viele Eingaben sind im Jahr 2015 bei der Stadtverwaltung eingegangen?

-      Insgesamt

-      an den OB direkt gerichtet

-      an die Fachabteilungen gerichtet

  1. Wie erfolgt die Bearbeitung?
  2. Wie lang sind die Bearbeitungszeiten?

 

Herr Gawoehns beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Er informiert, dass nach der Anzahl von Eingaben in 2015 an den OB direkt sowie an die Fachämter gefragt wurde und wie damit umgegangen wird.

 

Er geht davon aus, dass mit dem Begriff Eingabe, der hier verwendet wird, Beschwerden oder sonstige Unmutsäußerungen von Bürgerinnen und Bürgern gemeint ist.

 

Die Verwaltung erfasst an zentraler Stelle (im Hauptamt) die sogenannten Dienstaufsichtsbeschwerden. Hierbei handelt es sich um Beschwerden, die sich gegen ein vermeintliches Fehlverhalten von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Verwaltung richten.

Für den Umgang mit diesen gibt es eine vom Oberbürgermeister erlassene spezielle Dienstanweisung.

 

Die Abarbeitung erfolgt nach folgendem Schema:

Die Dienstaufsichtsbeschwerde geht ein, egal ob beim Oberbürgermeister oder im Fachamt. Es erfolgt eine Übersendung an das OB-Büro und wird von da an das Hauptamt übergeben.

Das Hauptamt fordert eine Stellungnahme ab, führt ggf. weitere Rücksprachen und beantwortet die Dienstaufsichtsbeschwerde. Sollte das Verfahren länger dauern, bekommt der Beschwerdeführer einen Zwischenbescheid.

 

Falls begründet, erfolgt die Prüfung von arbeits- oder dienstrechtlichen Konsequenzen.

 

Im Jahr 2015 gab es bisher 6 Dienstaufsichtsbeschwerden (3 x Verkehrsüberwachung, 1 x Friedhof, 1 x Standesamt, 1 x Meldewesen). Die Bearbeitungszeit betrug durchschnittlich sechs Wochen. Eine Zwischennachricht wurde erteilt.

 

Viele Dienstaufsichtsbeschwerden beziehen sich auf angebliches Fehlverhalten von Politessen bezüglich des ruhenden Verkehrs.

 

Was auch häufig vorkommt ist das Angreifen von Verwaltungsentscheidungen mit dem Mittel der Dienstaufsichtsbeschwerde, was hierfür allerdings nicht geeignet ist.

 

Der grundsätzliche Anspruch der Verwaltung ist, dass Beschwerden ernstgenommen und in angemessener Zeit bearbeitet werden

 

Es mag angehen, dass es in den verschiedenen Bereichen außerhalb der Dienstaufsichtsbeschwerden weitere Beschwerden gibt, die allerdings nicht erfasst werden.

Herr Gawoehns bittet um Verständnis dafür, dass der unverhältnismäßig hohe Aufwand, um das herauszubekommen, nicht betrieben wurde. Vorrang haben die förmlichen Verfahren.

 

Herr Gawoehns spricht Frau Kühl an und bezieht sich auf die Begründung ihrer Anfrage, dass sich zunehmend Bürgerinnen und Bürger an die Fraktionen wenden würden, weil Ihre Eingaben gar nicht oder nicht zeitnah beantwortet werden würden.

Herr Gawoehns kann es sich nur schwerlich vorstellen, dass dies in Größenordnungen der Fall sein soll. Es hat sich auch außer der Fraktion Linke offene Liste keine andere Fraktion zu diesem Thema gemeldet.

 

Da Einigkeit darüber besteht, dass sich um die Belange der Bürger sachgerecht und in angemessener Zeit gekümmert werden soll, ist es nach Auffassung der Verwaltung zielführender, wenn sich die Fraktion umgehend mit dem Fall an die Verwaltung wenden würde.

Im Zweifelsfall genügt vielleicht schon ein Anruf.

 

Frau Kühl teilt mit, dass es mehrere Anfragen auch an andere Fraktionen gab. Zukünftig wird sich umgehend mit der Verwaltung in Verbindung gesetzt.

 

Auf eine Aussprache wird ebenfalls verzichtet.